Es muss eine wirklich unübersichtliche Situation gewesen sein, zu der die Polizei im November 2018 in die Pforzheimer Nordstadt gerufen wurde.
Das vielköpfige Knäuel an Personen, das an drei verschiedenen, nicht weit auseinanderliegenden Stellen in und vor einer in der Kronprinzenstraße gelegenen Shisha-Bar aneinandergeriet, konnte selbst von 25 Streifenwagenbesatzungen nicht so entwirrt werden, dass der Außenkammer des Landgerichts Karlsruhe im Amtsgericht Pforzheim bei der Verhandlung am Montag eine schlüssige Aufarbeitung gelang.
Zwei der Kontrahenten gingen am Ende mit Stichverletzungen aus der Auseinandersetzung. Während der im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren auf der Anklagebank Sitzende mit einer kleinen Stichverletzung im Gesäß davonkam, war der Gegner erheblich schwerer verletzt und verlor sehr viel Blut.
Dabei kam es zu der mehr als skurrilen Situation, dass sich ein zur Hilfe herbeieilender Freund das blutgetränkte T-Shirt des Opfers wie einen Turban um den Kopf wickelte. Selbst auf hartnäckiges Nachfragen von Richter Andreas Heidrich mochte er sich nicht mehr daran erinnern, warum er das getan hatte und woher das Blut stammte.
22-Jähriger will sich an Messerstecherei nicht erinnern können
Der kurz vor dem Abschluss seiner Maurerlehre stehende 22-Jährige machte geltend, er habe deshalb „andere Sorgen im Kopf“ und könne sich nicht mehr genau an die Umstände des Vorfalls erinnern. Davon wich er auch nicht ab, als ihn Andreas Heidrich darauf hinwies, eine Messerstecherei werde bei ihm hoffentlich nicht alle Tage vorkommen und ein Ausbleiben der Erinnerung daran sei wenig glaubwürdig.
Das änderte sich selbst dann nicht, als der Richter darauf hinwies, dass es für eine Falschaussage erhebliche Konsequenzen geben könne.
Nicht viel anders ging es einer Freundin des Angeklagten. Alles sei sehr schnell gegangen, versicherte sie und andererseits sei sie nach einer Panikattacke in Ohnmacht gefallen und habe deshalb ohnehin nicht viel mitgekriegt.
Hauptbelastungszeugin wird am 17. Mai gehört
Die in großer Anzahl eintreffenden Einsatzkräfte der Polizei erlebten eine – so wurde es von mehreren Beamten unabhängig voneinander geschildert – völlig aufgeheizte und aggressive Stimmung. Beide Seiten seien alles andere als kooperativ gewesen. Selbst das unter einer Stichwunde leidende Opfer wollte partout keine Hilfe des DRK in Anspruch nehmen und habe erst unter Androhung des Schlagstockeinsatzes dazu und später zur Untersuchung in die Gewahrsamszelle bewegt werden können.
Die Beamten seien von beiden Parteien mit Beleidigungen der schlimmsten Art überzogen worden. Wer jetzt aber auf wen mit dem Messer losgegangen sei, konnten sie selbst bei den Tage später folgenden Vernehmungen nicht aufklären.
Aufklärung verspricht sich die Kammer allerdings vom letzten Verhandlungstag am 17. Mai um 9 Uhr im Schwurgerichtssaal des Karlsruher Landgerichts. Für diesen Termin ist die Hauptbelastungszeugin und zwei weitere wichtige Zeugen geladen. Nach den Plädoyers von Staatsanwalt Florian Henke und der vier Pflichtverteidiger wird sich die Kammer zur Beratung zurückziehen und noch am selben Tag das Urteil verkünden.