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Lebensmittel vergiftet

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Fall um ermordeten Schmuckhändler aus Pforzheim

Fast zwei Jahre nach dem Mord an einem Pforzheimer Schmuckhändler wurde der Täter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Mannes.

Das Urteil ist rechtskräftig: Der Fall um den getöteten Pforzheimer Schmuckhändler wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof das die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Edelsteinhändlers verworfen. Der 37-Jährige wurde vom Landgericht Karlsruhe im vergangenen August unter anderem wegen Mordes verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig: Der Fall um den getöteten Pforzheimer Schmuckhändler wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof das die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Edelsteinhändlers verworfen. Der 37-Jährige wurde vom Landgericht Karlsruhe im vergangenen August unter anderem wegen Mordes verurteilt. Foto: Torsten Ochs

Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Edelsteinhändler am 14. August 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe – wegen Mordes, Unterschlagung von Schmuck und Besitzes kinderpornographischer Schriften.

Die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Alexander Lautz sah es als erwiesen an, dass der beschuldigte Edelsteinhändler aus dem Landkreis Calw seinen Geschäftspartner, einen Pforzheimer Schmuckhändler, heimtückisch ermordet hat.

Am 21. Juni 2019 lud der Täter den Schmuckhändler zum Essen in sein Pforzheimer Büro. Zwei Tage später wurde dessen teilweise verbrannte Leiche auf einem Waldweg im Elsass gefunden.

Die Obduzenten fanden später K.-o.-Tropfen im Körper des 57-Jährigen. Außerdem wiesen sie Strangulationsspuren nach und Hämatome an Schulter, Brust und Rücken.

Pforzheimer Edelsteinhändler stritt Tat ab

Wie das Treffen der beiden Geschäftspartner im Büro des Edelsteinhändlers genau abgelaufen ist, konnte das Gericht während der insgesamt 22 Prozesstage nicht hundertprozentig klären.

Fest stand für die Kammer, dass der 37-Jährige den Edelsteinhändler aus Wut mit K.-o.-Tropfen (GBL) betäubt hat. Wann er den Vorsatz gefasst hatte, den älteren Mann zu töten, sei nicht feststellbar gewesen, so der Richter.

Auch weil sich der Beschuldigte während des Prozesses nie zum Kerngeschehen geäußert hatte. Er räumte lediglich ein, die Leiche weggebracht zu haben, stritt aber ab, für den Tod des Schmuckhändlers verantwortlich zu sein. Vor Gericht behauptet er außerdem, der 57-Jährige habe plötzlich bewusstlos am Tisch gesessen.

Aus maßloser Wut Geschäftspartner getötet

Die Schwurgerichtskammer sah das aber anders: Der 37-Jährige habe aus „übersteigerter und maßloser Wut“ seinen Geschäftspartner erst mit K.-o.-Tropfen vergiftet und dann erstickt.

Was das Motiv für den Mord betrifft, ging die Kammer davon aus, dass sich der Edelsteinhändler von seinem Partner hereingelegt sah und ihm vorgeworfen hatte, eine für ihn produzierte Ringkollektion auch anderen Händlern angeboten zu haben.

Aus dem Auto des Ermordeten nahm der Täter außerdem Schmuck im Wert von rund 60.000 Euro an sich. Bei seiner Festnahme wurden darüber hinaus 1.700 kinderpornografische Bilder und Videos auf dem Laptop des Edelsteinhändlers gefunden, der in den USA ebenfalls wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften eine Gefängnisstrafe verbüßte.

Der 37-Jährige wurde im vergangenen August neben der Haftstrafe außerdem dazu verurteilt, 100.000 Euro an Schmerzensgeld und Schadensersatz an die Angehörigen des Schmuckhändlers zu bezahlen. Hinzu kommen Prozesskosten in Höhe von 15.000 Euro.

Nach dem Urteil beantragte der 37-Jährige Revision. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat diese jedoch verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

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