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Tote in Ölbronn-Dürrn

Obduktionsergebnis der Toten von Ölbronn-Dürrn ist da: Der Tümpel war nicht schuld

Zwei Menschen werden leblos nahe eines Tümpels im Wald bei Ölbronn im Enzkreis gefunden und sterben wenig später. Lange wurde spekuliert, nun gibt es Gewissheit über die Todesursache.

Eine Polizeistreife fährt zu einem Einsatz.
Die Polizei hat die Ermittlungen im Fall der Toten am Ölbronner Tümpel eingestellt. Man geht von einem Unglück aus. Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

Nach dem mysteriösen Tod zweier Menschen nahe eines Tümpels bei Ölbronn-Dürrn gibt es nun eine traurige Gewissheit. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwochabend bekanntgaben, hat die Obduktion keine Hinweise auf eine Vergiftung ergeben.

Holzhacker wurden leblos gefunden

Der Vorfall hatte überregional für Schlagzeilen gesorgt, nachdem unter anderem seitens der Polizei über Faulgase wie Kohlenmonoxid spekuliert worden war, die womöglich die beiden Anwohner aus Ölbronn vergiftet hätten.

Bei den Toten handelt es sich um einen 55-Jährigen und eine 52-Jährige. Diese waren am 19. Dezember zum Holzhacken in den nahen Wald gefahren, wie Ölbronn-Dürrns Bürgermeister Norbert Holme seinerzeit bestätigt hatte.

Ein Passant hatte die beiden leblosen Körper gefunden. Beide starben in der Folge im Krankenhaus, der Mann noch am selben Tag, die Frau tags drauf.

Keine Hinweise auf Vergiftung

Vom „Tümpel des Todes“ ist allerdings nicht mehr viel Mysteriöses übrig. Laut Obduktionsbefund seien die beiden Toten an natürlichen Ursachen gestorben. Experten der Feuerwehr hatten bereits frühzeitig Zweifel an der Gas-Theorie geäußert – so etwas sei unter freiem Himmel nahezu ausgeschlossen.

„Die chemisch-toxikologischen Gutachten haben jeweils keine todesrelevanten Beeinflussungen beziehungsweise Vergiftungen durch körperfremde Substanzen ergeben“, heißt es nun in der Mitteilung. Die Polizei konkretisiert auf Anfrage, dass es „gesundheitliche Gründe“ waren, die zu „unterschiedlichen Todesursachen“ geführt haben.

Detaillierter wolle man sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht äußern. Es sei von einem „tragischen Unglücksfall“ auszugehen.

Fremdverschulden schlossen die Gerichtsmediziner ebenfalls aus. Die Polizei hat ihre Ermittlungen somit eingestellt.

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