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Aufschrift „Ungeimpft“

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen „Judenstern“-Aufklebern in Pforzheim

Die Pforzheimer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Aufklebern mit der Aufschrift „Ungeimpft“. In ihrer Aufmachung gemahnen sie an den „Judenstern“ aus der Nazizeit.

Das Strafgesetzbuch liegt in einem Gerichtssaal.
Paragraph 130 könnte greifen: Das Strafgesetzbuch sieht für Volksverhetzung Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen vor. Foto: Oliver Berg/dpa

„Mindestens sechs Fälle im Stadtgebiet wurden zur Anzeige gebracht“, sagt Staatsanwalt Henrik Blaßies auf Anfrage dieser Redaktion. Täter sind demnach bislang nicht bekannt. Sie sind bei solchen Delikten meist sehr schwierig zu ermitteln.

Erst Anfang der Woche waren solche Aufkleber mindestens an einem Wegweiser an der Enz in Pforzheim angebracht worden. Das zeigen Bilder, die dieser Redaktion vorliegen.

Die sechs Fälle, auf die Henrik Blaßies sich bezieht, sind allerdings schon rund einen Monat alt. „Es braucht eine gewisse Vorlaufzeit, bis der Fall bei uns landet“, erklärt der Sprecher.

Aufkleber tauchten auch schon im Enzkreis auf

Vor gut einem Monat waren im nördlichen Enzkreis ähnliche Aufkleber aufgetaucht. Auch sie zeigten einen gelb unterlegten Davidstern, in dessen Mitte das Wort „Ungeimpft“ zu lesen ist.

Mehrere solcher Aufkleber waren auf Verkehrsschildern rund um die Gemeinden Neulingen und Kieselbronn entdeckt worden.

Mitarbeiter des zuständigen Bauhofs und Polizeibeamte hatten die Sticker entfernt. Der Staatsschutz ermittle wegen Volksverhetzung gegen die noch unbekannten Täter, wurde damals bekannt.

Solche gelben Symbole erinnern in ihrer Aufmachung an die Sterne, die jüdische Bürger in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft tragen mussten. Insgesamt ermordeten die Nazis sechs Millionen Juden.

Tätern könnte sogar Freiheitsstrafe drohen

Wer solche Aufkleber anbringt, dem könnte eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen, sofern der Tatbestand der Volksverhetzung in Form der Verharmlosung des Holocaust erfüllt ist. Henrik Blaßies weist darauf hin, dass bisher noch nicht gerichtlich entschieden sei, ob dieses Kriterium erfüllt wäre.

Die Tat muss ferner geeignet sein, „den öffentlichen Frieden zu stören“, so heißt es im Strafgesetzbuch. Der Kontext sei einzubeziehen, erklärt Staatsanwalt Blaßies. Werden die Aufkleber beispielsweise nahe einer Synagoge angebracht, wiegt die Tat schwerer.

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