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EM-Vorfall vor Gericht

Pforzheimer Greenpeace-Bruchpilot kommt mit Geldstrafe davon

Ein Greenpeace-Aktivist aus Pforzheim ist am Dienstag von einem Strafgericht in München verurteilt worden. Warum das Urteil milde ausfällt.

Ein Greenpeace-Aktivist landet mit einem Motorschirm-Flieger bei einer Protestaktion auf dem Spielfeld. Foto: Christian Charisius/dpa
Greenpeace-Aktivist Kai S. aus Pforzheim ist wegen seiner Protestaktion bei der EM in München verurteilt worden. Foto: Christian Charisius/dpa

Die Strafe für den Bruchpiloten von der EM 2021 in München fällt milde aus: Kai S. aus Pforzheim ist am Dienstag vor dem Amtsgericht München wegen Gefährdung des Luftverkehrs und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Arzt aus Pforzheim war Hauptakteur einer verunglückten Greenpeace-Protestaktion bei der Fußball-Europameisterschaft 2021. Damals stürzte er mit einem motorisierten Gleitschirm auf das Spielfeld in der Allianz-Arena ab. Bei der Bruchlandung hatten sich zwei Menschen auf den Zuschauerrängen verletzt.

Zwei Personen wurden bei Absturz in Allianz-Arena verletzt

Der Pforzheimer war am 15. Juni 2021 kurz vor dem Anpfiff des Spiels Deutschland gegen Frankreich über das Stadion geflogen, um dort einen großen Ball auf das Feld zu werfen. Die Aktion richtete sich gegen den EM-Sponsor Volkswagen, der aus Sicht des Aktivisten für erhebliche Klimaschädigungen verantwortlich ist. Doch die Aktion lief aus dem Ruder. Der Gleitschirm verlor wohl durch Unachtsamkeit des Piloten an Höhe und verfing sich in einem Stahlseil.

Dass womöglich auch ein technisches Problem des Motors eine Rolle bei dem Höhenverlust gespielt haben könnte, bestätigte ein Gutachten nicht. Beim anschließenden nicht mehr ganz kontrollierten Sinkflug über die Zuschauerränge wurden ein französischer Tontechniker und ein Dopingkontrolleur der UEFA verletzt.

Staatsanwalt Moritz Ströhlein sah hierbei vorsätzliche Körperverletzung und Gefährdung des Luftverkehrs. Er forderte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Euro. Verteidiger Marco Noli forderte „unter 90 Tagessätze“.

Richterin Verena Kikut sah den Sachverhalt bestätigt und nahm beim Urteil einen Mittelweg: 120 Tagessätze für vorsätzliche Verstöße gegen Flugregeln und fahrlässige Körperverletzung. Er habe Leib und Leben weiterer Personen gefährdet. Die hohe abstrakte Gefahr mit weitreichenden Folgen hätte durchaus auch eine höhere Verurteilung zugelassen, ließ die Richterin durchblicken.

Richterin lobt Reue des Angeklagten

Zu Gunsten des Angeklagten sprach auch sein vollständiges Schuldeingeständnis. Er wolle nie wieder eine Protestaktion durchführen, so versprach er vor Gericht. Er habe „einen sehr guten Eindruck“ hinterlassen, lobte die Richterin. Der als Chirurg in einem Krankenhaus tätige 40-Jährige hatte sich bei seiner Bruchlandung selbst am Sprungelenk verletzt.

Ein mitangeklagter Helfer wurde zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt. Der Greenpeace-Mitarbeiter war in die Aktion eingeweiht und informierte die Polizei unmittelbar vor der Aktion. Dem Gericht zufolge handelte es sich um eine geringe Form der Beihilfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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