Wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung musste sich am Donnerstag ein 27 Jahre alter Mann vor dem Amtsgericht verantworten. Die Hauptzeugin, die Geschädigte selbst, erschien zu dem Prozess nicht.
Eine Verlesung der Aussage der Geschädigten helfe in diesem Fall nicht weiter, urteilte Richterin Stephane Ambs und entschied, einen Folgetermin festzusetzen. Dieser muss in den nächsten drei Wochen stattfinden, da sonst der Prozess neu begonnen werden muss. Gegen die Zeugin wurde ein Ordnungsgeld festgesetzt.
Angeklagter soll Frau Job gegen Sex angeboten haben
Laut der Anklageschrift der Staatsanwältin soll sich der Vorgang folgendermaßen zugetragen haben: Am 30. Januar dieses Jahres, einem Freitag, kam die Klägerin zum Probearbeiten in einen Betrieb auf der Wilferdinger Höhe. Gegen zehn Uhr sei der Angeklagte dann in die Küche gekommen und habe die Tür hinter sich abgeschlossen. Dann habe er der Frau gesagt, sie könne den Job bekommen, wenn sie mit ihm schlafe. Dabei habe er sie gestreichelt und sie dann auf ein Sofa gezogen.
Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen. Während des Vorfalls sei sie am Bein verletzt worden. Nach der Anzeige erging ein Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu 70 Euro. Die Höhe des Tagessatzes ist flexibel und orientiert sich an den persönlichen Einkommensverhältnissen der Betroffenen.
Der 27-Jährige schildert das Geschehen anders
Laut dem Angeklagten, der sehr detaillierte Angaben machte, trug sich die Geschichte allerdings anders zu. Nach der Probearbeit habe er der Frau gesagt, dass sie für den Job nicht geeignet sei. Sie habe das akzeptiert und später seien sie gemeinsam mit dem Bus zum Bahnhof gefahren und anschließend mit einem Taxi zu seiner Wohnung.
Dort habe sie alles gegessen, was er da hatte, unter anderem Kartoffeln und Pizza. Später hätten sie dann Geschlechtsverkehr gehabt. Am anderen Tag habe sie von ihm 200 oder 300 Euro haben wollen. Er habe ihr aber nur 35 Euro für ein Taxi gegeben.
Am darauffolgenden Montag habe sie ihn auf der Arbeit besucht und ihn bedroht. Wenn er ihr nicht die Arbeit gebe, werde sie zur Polizei gehen, habe sie gesagt.
Zeuge schildert Begegnung am Montag
Der erste Zeuge, ein Kollege des Angeklagten, bestätigte, dass die Klägerin, die er bis dahin nicht kannte, am Montag in dem Geschäft war. Sie habe ihm gesagt, dass sie sexuell belästigt worden sei. Später habe sie die Tür zugeschlagen und sei gegangen. Ob die Küchentür abschließbar sei, wollte Richterin Ambs wissen. Der Zeuge verneinte.
Die Verteidigerin des Angeklagten frage die Polizistin, die die Frau vernommen hatte, wie diese sich dabei verhalten habe. Schüchtern sei sie gewesen, antwortete die 37-Jährige. Später sei sie offener geworden.
Laut der Aussage der Polizistin tauchten die Schmerzen in der Wade der Klägerin erst zwei Tage nach dem Vorfall auf. Sie habe dann aber mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden müssen. Der Angeklagte selbst habe bei der Vernehmung angegeben, dass er die Klägerin kenne, die Tat selbst aber bestritten.