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Haftstrafe für beide Täter

Tod im Pforzheimer Laubgäßchen: Bundesgerichtshof verwirft Revision

Zwei Jahre nach dem tödlichen Überfall auf einen 66-jährigen Mann im Pforzheimer Laubgäßchen ist der Fall abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der beiden Täter ohne Begründung verworfen.

Prozess im Landgericht Karlsruhe zum Überfall auf den Mann im Pforzheimer Laubgäßchen
Revision verworfen: Die beiden Männer, die vor zwei Jahren einen 66-Jährigen im Pforzheimer Laubgäßchen überfallen haben, müssen wegen Körperverletzung mit Todesfolge ins Gefängnis. Das Urteil vom April ist nun rechtsgültig. Foto: Torsten Ochs

Die Strafkammer war am Ende des Prozesses im vergangenen Frühjahr vor dem Landgericht Karlsruhe davon überzeugt, dass die beiden angeklagten Männer den 66-Jährigen am Abend des 4. November 2020 im Pforzheimer Laubgäßchen nahe der Östlichen Karl-Friedrich-Straße angegriffen hatten.

Der Mann kam mit einer Mieterin vom Einkaufen zurück und trug einen Karton zu seinem Wohnhaus. Der 37-Jährige und sein drei Jahre jüngerer Freund liefen dem Mann nach, stießen ihn zu Boden und traten ihm mehrmals heftig gegen den Kopf.

Die Mieterin schrie und die beiden Männer flüchteten ohne Beute. Der 66-Jährige starb Tage später an seinen Verletzungen. Die Sonderkommission „Laub“ ermittelte und auch das Landeskriminalamt wurde eingeschaltet.

Die beiden Männer wurden schließlich im Oktober 2021 in ihrem Heimatland Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Ende März begann der Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe.

Ortschild Laubgäßchen Pforzheim
Tatort Laubgäßchen: Hier an der Ecke zur Östlichen-Karl-Friedrich-Straße wurde ein 66-Jähriger am 4. November 2020 überfallen und so schwer verletzt, dass er sechs Tage später starb. Foto: Torsten Ochs

Während der Verhandlung stand Aussage gegen Aussage. Für den Vorsitzenden Richter Fernando Sanchez-Hermosilla bestand kein Zweifel an der Schuld der beiden Angeklagten, obwohl diese sich die Hauptschuld gegenseitig zuschoben.

Es sei zwar unklar, welcher der beiden Täter die tödlichen Tritte ausgeführt hatte, Aussagen von Zeugen hätten aber eindeutig ergeben, dass beide beteiligt gewesen seien. Es sei eine abgesprochene Aktion gewesen, so der Richter. Das Motiv für die Tat blieb allerdings unklar.

Motiv für die Tat im Pforzheimer Laubgäßchen bleibt unklar

Die beiden Männer wurden schließlich Mitte April wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Haftstrafen verurteilt: Der 34-Jährige muss für neun Jahre ins Gefängnis und für ein Jahr in eine Entziehungsanstalt. Der 37-Jährige erhielt eine Haftstrafe von acht Jahren. Er hatte ein Teilgeständnis abgelegt.

Der Prozess fand damit ein emotionales Ende. Unter Tränen bat der Jüngere der beiden Täter während seines Schlussworts die drei als Nebenklägerinnen auftretenden Töchter des Opfers um Verzeihung. Am Urteil der Kammer änderte das jedoch nichts.

Dem Plädoyer von Staatsanwalt Mirko Heim auf gemeinschaftlich begangenen Raub wollte der Richter allerdings nicht folgen. Der Staatsanwalt forderte für die beiden Täter zwölf Jahre und sechs Monate beziehungsweise elf Jahre und sechs Monate.

Den Raub wollte die Kammer nicht bestätigen. Der Richter sah nur eine gemeinschaftliche, gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidiger forderten Freispruch.

Die beiden Männer legten nach dem Urteil Revision ein. Diese wurde vom Bundesgerichtshof aber ohne Begründung verworfen. Der Bundesgerichtshof ist für Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts zuständig, teilt Carolin Kley, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht, auf Nachfrage mit. Damit ist das Urteil des Landgerichts vom April rechtskräftig.

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