Freispruch im Falle des im März dieses Jahres am Waisenhausplatz in Pforzheim getöteten 19-jährigen Mannes. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht in Karlsruhe entschied am Mittwoch nach vier Verhandlungstagen „im Zweifel für den Angeklagten“.
Es blieb mit seinem Urteil weit hinter der Forderung von Oberstaatsanwalt Mirko Heim von sieben Jahren und sechs Monaten für Totschlag. Die Nebenklage, vertreten durch Oliver Guski, plädierte auf Mord und kündigte umgehend Revision an. Verteidiger Christoph Bühler kann sich bestätigt sehen. Er forderte Freispruch für seinen 28 Jahre alten Mandaten, wenn auch mit anderer Begründung.
Nach der Urteilsverkündung kam es im Gericht zu tumultartigen Szenen, als die Angehörigen des Getöteten lautstark ihren Unmut ausdrückten.