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Polizei setzt auf Zeugen

Feuerwehr-Unfall mit Todesfolge auf der B10 in Pforzheim wirft Fragen zum Martinshorn auf

Beim Unfall an Gründonnerstag in Pforzheim starb ein Pkw-Insasse, ein anderer wurde schwer verletzt. Wie es zu diesem Unfall kommen konnte, ist dabei weiterhin unklar – und auch, ob da Einsatzfahrzeug überhaupt mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs war.

Schreckliche Tragödie: Ein Mensch starb an Gründonnerstag bei einem Zusammenstoß mit einem Feuerwehrauto, ein weiterer wurde schwer verletzt. Wie es dazu kam, ist weiter unklar.
Unfall mit Todesfolge: Ein Mensch starb an Gründonnerstag bei einem Zusammenstoß mit einem Feuerwehrauto, ein weiterer wurde schwer verletzt. Wie es dazu kam, ist weiter unklar. Foto: Igor Myroshnichenko

Auch eine Woche nach dem schweren Unfall auf der Bundesstraße 10 mit einem involvierten Feuerwehrauto, in dessen Verlauf ein Mensch starb, bleiben viele Fragen offen. Wie Nachfragen bei Polizei und Staatsanwaltschaft ergaben, ist vieles noch unklar. Selbst, ob der Wagen mit Blaulicht unterwegs war oder nicht.

„Das wird derzeit geklärt“, sagte dazu Staatsanwaltschaft-Pressesprecher Bernhard Ebinger am Donnerstag. Die Aussage überrascht, denn mittlerweile sind sieben Tage seit dem schweren Unfall am Gründonnerstag vergangen.

Ein Mensch kam dabei ums Leben, als ein Auto in Höhe Abzweig Mäuerach mit einem Feuerwehrauto zusammenstieß, ein weiterer wurde schwer verletzt. Am Wochenende war eine Stellungnahme der Feuerwehr mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht zu erhalten.

Mittlerweile haben sich der Erste Bürgermeister und Feuerwehrdezernent der Stadt Pforzheim Dirk Büscher (CDU) sowie Feuerwehrkommandant Sebastian Fischer schriftlich zu Wort gemeldet.

Wir bedauern den Tod eines Menschen zutiefst.
Erster Bürgermeister Dirk Büscher (CDU) und Feuerwehrkommandant Sebastian Fischer

„Das ist ein äußerst tragisches Ereignis. Wir bedauern den Tod eines Menschen zutiefst. Wir wünschen der schwerverletzten Person alles erdenklich Gute und vor allem herzliche Genesungswünsche“, teilten beide in einer gemeinsamen Erklärung mit. Details darüber, was überhaupt geschehen ist, wurden aber weiterhin nicht bekannt.

Blaulichteinsatz bei Unfall in Pforzheim ist noch nicht gesichert

Bei der Polizei jedenfalls verweist man auf die Staatsanwaltschaft, die verweist auf laufende Ermittlungen. Man habe, so Ebinger, einen Sachverständigen hinzugezogen. Auch, um zu klären, ob es sich nun um eine Blaulichtfahrt gehandelt hatte oder nicht, beziehungsweise „wie der Unfall überhaupt geschehen ist“. Leicht zu überprüfen sei das nicht, betont Ebinger, verweist auf die schwierige Zeugenlage.

Selbst nach einer Woche sei diese Frage noch „Gegenstand der Ermittlungen“. Auch um mögliche Zeugenaussagen nicht zu beeinflussen, wolle man zum weiteren möglichen Ablauf keine öffentlichen Aussagen treffen. Es bleibe aber beim Zeugenaufruf, so Ebinger.

Vor allem der Fahrer oder die Fahrerin eines silber-grauen Autos wird von der Polizei gebeten, sich zu melden. Dieser hatte nach dem Unfall das Warndreieck aufgestellt, war beim Eintreffen der Polizei allerdings nicht mehr am Unfallort. Klar ist nur, dass das Auto frontal in den Löschzug krachte und ihn in der rechten Seite getroffen hat, wie Bilder vom Unfallort zeigen.

Blaulicht schützt vor Strafe nicht immer

Selbst bei Blaulichtfahrten ist die rechtliche Situation nicht so eindeutig, wie man spontan vielleicht denken mag. Denn auch Martinshorn und Blaulicht geben nicht automatisch Recht. Das bestätigt nicht nur Ebinger.

In Köln etwa musste die Stadt 2020 Entschädigung zahlen, nachdem ein Feuerwehrwagen einen Pkw touchiert hatte. Die Feuerwehr hatte nicht belegen können, dass der Pkw-Fahrer genug Platz zum Ausweichen hatte.

Ein anderer Fall wurde 2018 in Stuttgart verhandelt: Ein Feuerwehrmann hatte zunächst ein Auto unter Blaulicht und Martinshorn überholt, blieb dann aber stehen und schaltete das Horn aus. Als er wieder anfuhr, kollidierte er mit dem anderen Auto, das derweil wieder losgefahren war.

Das Gericht sprach dem Autofahrer eine Entschädigung über 6.400 Euro zu, immerhin zwei Drittel der Streitsumme. Der Fahrer des Einsatzwagens hätte vorsichtiger sein müssen.

Zeugen können sich bei der Polizei unter (0 72 31) 186-3111 melden.

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