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Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Tötungsdelikt am Pforzheimer Waisenhausplatz: Freispruch wird nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim legt Revision gegen das Urteil zum Tötungsdelikt am Waisenhausplatz ein. Das Gericht hatte den 28 Jahre alten Täter freigesprochen. Daraufhin gab es Tumulte im Gerichtssaal.

Unsicherheit bleibt: Der 28-Jährige, der am Mittwoch im Landgericht Karlsruhe vom Totschlagsvorwurf freigesprochen wurde, muss jetzt abwarten wie sich der Bundesgerichthof dazu stellt.
Der 28-Jährige, der am Mittwoch im Landgericht Karlsruhe vom Totschlagsvorwurf freigesprochen wurde, muss jetzt abwarten wie sich der Bundesgerichthof dazu stellt. Foto: jodo-foto / Joerg Donecker Karlsruhe jodo-foto Karlsruhe

Einen Freispruch wegen Notwehr im Falle des am 22. März in Pforzheim getöteten 19-Jährigen will die Pforzheimer Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen.

Wie bereits Nebenkläger Oliver Guski legte nun auch Oberstaatsanwalt Mirko Heim Revision ein gegen das Urteil einer Schwurgerichtskammer am Landgericht Karlsruhe unter Vorsitz von Richter Fernando Sanchez-Hermosilla.

Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ ignoriert

Der Vorgang setzt fort, was am Mittwoch im Gerichtssaal deutlich wurde. Während Heim den Angeklagten als unglaubwürdig darstellte, legte das Gericht diesen Maßstab für dessen Hauptzeugen – einen Begleiter des Getöteten in der Tatnacht – an.

Wo der Oberstaatsanwalt eine brutale Tat an der Grenze zu Vorsatz beschrieb und der Nebenkläger Mord sah, sprach Sanchez-Hermosilla von einer geradezu ausweglosen Situation zur Verteidigung.

Hinzu kommt der schwere Vorwurf in Richtung der Ankläger, sie ignorierten den Grundsatz, dass in allen einzelnen Rechtspunkten im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen ist.

Bundesgerichtshof verhandelt ob Spruch ausreichend untermauert war

Für den 28 Jahre alten Mann aus Pforzheim, der das Gerichtsgebäude am Mittwochnachmittag als freier Mann verließ, ist die angestrengte Revision ein schwerer Schlag.

Das zu seinen Gunsten gefällte Urteil wird jetzt bis zu einer Entscheidung in der Sache oder einem Rückzug der Revisionsführer nicht rechtskräftig.

Denn nun wird am Bundesgerichtshof verhandelt werden, ob das Gericht seinen Spruch rechtlich hinreichend untermauert hat oder einer der vielen in diesem Falle relevanten Strafrechtsparagraphen falsch angewendet wurde.

Urteil über Familie des Opfers wird Zeit längere Zeit dauern

Auch auf die über das Urteil vom Mittwoch empörte Familie des beim Waisenhausplatz in Pforzheim getöteten 19-Jährigen wird durch das jetzt angestoßene Revisionsverfahren eine monatelange Hängepartie zukommen.

Das Gericht hat allein für die Begründung seines am Mittwoch verkündeten Urteils bis zu sieben Wochen Zeit. Weitere vier Wochen können ab der Zustellung dieses Schriftsatzes ins Land gehen, bis Staatsanwaltschaft und Nebenkläger der nächsten Instanz erläuter haben, weshalb sie in Revision gehen.

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