Der 66-Jährige wurde am 4. November 2020 gegen 18.45 Uhr auf seinem Nachhauseweg von zwei dunkel gekleideten und vermummten Männern im Laubgäßchen nahe der Östlichen Karl-Friedrich-Straße in Pforzheim überfallen. Einer der beiden soll den Mann von hinten überrascht, auf den Boden gestoßen und ihm mehrmals gegen den Kopf getreten haben.
Eine Frau, die die Tat beobachtet hatte, schrie laut auf – und hat wohl so den Tatverdächtigen und seinen Mittäter in die Flucht geschlagen, bevor sie das Opfer berauben konnten. Der 66-Jährige fiel ins Koma und starb nach sechs Tagen an seinen schweren Verletzungen.
Die Sonderkommission „Laub“ ermittelte und auch das Landeskriminalamt wurde eingeschaltet. Gegen die zwei Verdächtigen aus dem Raum Pforzheim – zwei Männer im Alter von 33 und 36 Jahren – hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehle erlassen.
Die beiden wurden wie berichtet schließlich im Oktober 2021 in ihrem Heimatland Italien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Derzeit sitzen sie in Untersuchungshaft, sagte Henrik Blaßies, Sprecher der Pforzheimer Staatsanwaltschaft, auf Nachfrage.
Auch der zweite Tatverdächtige wird angeklagt
Dem älteren der beiden wird vorgeworfen, dem 66-Jährigen vor dessen Wohnhaus aufgelauert zu haben, um ihn dann zu überfallen und zu berauben.
Auch die Anklage gegen den zweiten Tatverdächtigen sei inzwischen beim Landgericht Karlsruhe eingegangen, bestätigte Carolin Kley, Richterin und Sprecherin am Landgericht.
Vorwurf: versuchter Raub mit Todesfolge
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Tatverdächtige aus grober Achtlosigkeit nicht damit gerechnet hatte, dass die Verletzungen des 66-Jährigen tödlich sein könnten.
Der Vorwurf lautet: versuchter Raub mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.
Tatverdächtige schweigen zu den Vorwürfen
Wann das Hauptverfahren losgeht, wurde durch das Landgericht Karlsruhe noch nicht entschieden, teilte Sprecherin Carolin Kley mit. Derzeit laufen noch die Fristen für Stellungnahmen.
Nach deren Ablauf werde über die Eröffnung der beiden Verfahren entschieden. Die Tatverdächtigen haben seit ihrer Festnahme keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.