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Betrug

Unbekannte erbeuten in Pforzheim Schmuck durch vermeintlichen Notfall

Bei einem betrügerischen Schockanruf haben bislang unbekannte Täter ein älteres Ehepaar aus Pforzheim am Mittwoch um mehrere tausend Euro gebracht. Die Polizei gibt Tipps zum Erkennen der Echtheit solcher Anrufe.

Das Wort „Polizei“ steht auf einem Einsatzwagen.
Nach einem Notfallanruf bislang unbekannter Täter aus Pforzheim übergab ein älteres Ehepaar diesen Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro. Die Polizei warnt. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro haben bislang unbekannte Täter am Mittwoch in Pforzheim erbeutet, als sie mit einem Anruf einen Notfall vortäuschten.

Nach den bisherigen Feststellungen erhielt ein älteres Ehepaar aus Pforzheim am Mittwoch gegen 11 Uhr einen Anruf, zunächst von einer angeblichen Polizeibeamtin und danach von einer vermeintlichen Staatsanwältin.

Die Mitteilung: Eine nahe Verwandte habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe für die Verwandte, sei durch das Ehepaar eine Kaution zu bezahlen.

Nach mehreren Telefonaten übergab das Ehepaar vor dem Gebäude einer staatlichen Behörde in Pforzheim Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro an einen unbekannten jungen Mann, der sich wiederum als Polizeibeamter ausgab. Die zuständige Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen.

Hierzu gibt die Polizei folgende Hinweise:

Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.

Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.

Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.

Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z.B. Polizeidienststellen, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft, vermitteln eine trügerische Sicherheit.

In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte Verfahrensweise „gegen Kaution auf freien Fuß“ nicht!

Von Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben.

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