Skip to main content

„Bürokratiemonster” für Betroffene

Pforzheimer Behindertenvertreter fordern vereinfachtes Bundesteilhabegesetz

Menschen mit schwerst mehrfacher Behinderung könnten noch nicht einmal 30 Minuten täglich spazieren gehen, weil dafür das Personal fehle. Pforzheims Caritas-Chef Frank Johannes Lemke fordert, dass das Bundesteilhabegesetz geändert wird. Unterstützt wird er von Menschen mit Behinderungen und deren Betreuern.

Eine Frau im Rollstohl, eine zweite steht neben ihr.
Ziehen an einem Strang: Friederike Gimm (links) lebt seit über 25 Jahren im Haus am Kappelhof. Mit Betreuerin Andrea Krause gehört sie zu vielen Menschen, die gegen die Formularflut des Bundesteilhabegesetzes aufbegehren. Foto: Herbert Ehmann

177 Schreiben hat Horst Dangelmayer in den vergangenen fünf Monaten an Landratsamt, Wohnamt, Caritas und Lebenshilfe gesandt oder von dort erhalten. Größtenteils waren es Anträge und Bescheide, damit sein Sohn die ihm nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zustehenden Beträge für Grundsicherung, Wohngeld und Unterbringung erhält. Dangelmayers 57-jähriger Sohn Michael ist von Geburt an spastisch gelähmt und lebt seit vielen Jahren in einer betreuten Wohngruppe im Pforzheimer Haus am Kappelhof.

„Das alles sollen Schwerstbehinderte ausfüllen, um mehr Selbstständigkeit und Teilhabe am Leben zu erhalten“, zitiert der Remchinger einige Ziele des 2016 eingeführten BTHG. „Aber das können sie gar nicht, und oft sind auch ihre Betreuer überfordert“, beschreibt der 81-Jährige eines der Hauptprobleme, das das Gesetz aufwirft.

Hunderte Menschen unterstützen Protestaktion

Im Kampf gegen dieses „Bürokratiemonster“ hat Dangelmayer mit dem Verein Förderung Behinderter Pforzheim eine Protestaktion initiiert, der sich mehr als 750 Unterzeichner angeschlossen haben. Dahinter stehen Betroffene, Angehörige und Betreuer, die an die hiesigen Bundes- und Landtagsabgeordneten, Landtagskandidaten, Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch und Landrat Bastian Rosenau appellieren, sich für eine Neuregelung des BTHG einzusetzen.

Betroffene fordern vereinfachtes Verfahren

Vor allem für Menschen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen in „besonderen Wohnformen“, also betreuten Gruppen, leben, müsse das Verfahren deutlich vereinfacht werden, fordern die Unterzeichner: Zahlungen von Leistungen müssten aus einer Hand direkt an den Leistungserbringer erfolgen, so wie es geregelt war, bevor die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Die Eingliederungshilfe wird zwar weiter direkt mit dem Leistungserbringer – in Dangelmayers Fall die Caritas – abgerechnet. Geld für Unterkunft, Verpflegung und andere Posten muss aber als Grundsicherung von den Menschen mit Behinderung selbst beantragt werden. Eine Flut von Anträgen müssen diese seither ausfüllen. „Menschen mit schwerer Mehrfachbehinderung können das nicht“, werfen die Unterzeichner gegen das Bundesteilhabegesetz ein.

Gesetz schafft Unsicherheit

Alternativ treffe es deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer. Aber auch diese stoßen an ihre Grenzen: Andrea Krause, Betreuerin im Haus am Kappelhof und Leiterin einer Wohngruppe dort, berichtet von einem „dramatisch erhöhten Zeitaufwand“, um Bewohnern alles zu erklären und für sie zu erledigen. Diese Zeit fehle für die eigentliche Versorgung und Betreuung der Menschen.

Friedrike Gimm wohnt selbst seit mehr als 25 Jahren im Haus am Kappelhof. Sie ist Sprecherin der 53 schwerbehinderten und geistig Behinderten sowie der 37 Menschen mit Behinderung, die die Tagesförderstätte besuchen. Gimm klagt über den vielen Schriftverkehr aus Anträgen und Abrechnungen. „Wir kommen damit nicht klar.“ Das Gesetz schaffe Unsicherheit.

Wir bekommen weniger Geld als in den Vorjahren.
Friederike Gimm, Bewohnern im Haus am Kappelhof

Als Beispiele nennen Gimm und Krause die Essensgeldregelung und dass man nicht wisse, was den Bewohnern an Geld zustehe. Auch sei der erhöhte Mehrbedarf an Medikamenten von älteren Bewohnern nicht ausreichend berücksichtigt. „Wir bekommen weniger Geld, als in den Vorjahren“, sagt Gimm.

Das BTHG habe mehr Selbstständigkeit und mehr Teilhabe am Leben versprochen, doch das Gegenteil sei der Fall. „Wir sind viel mehr abhängig von Ämtern und Behörden.” Alle zwei Jahre sei für die Bewohner ein Urlaub vorgesehen, auf den sie sparten, berichtet Betreuerin Krause. „Wir trauen uns gar nicht, zu buchen”, sagt sie jetzt.

Es gebe keinen Überblick mehr, was die Menschen als Taschengeld und für Bekleidung zur Verfügung hätten. Man wisse auch nicht, was die nächste Reformstufe bringe. „Kommen wir dann an das Geld dran?”

Hoffnung auf die nächste Reform des Gesetzes

Dangelmayer bestätigt, dass Menschen mit schwerer Mehrfachbehinderung, die zudem in besonderen Wohnformen leben, im Schnitt schlechter dran seien als früher. Dass sein Sohn, der an fünf Tagen die Woche bei der Lebenshilfe arbeitet, nun monatlich etwas mehr Geld bekommt, sei eine Ausnahme. Ohnehin handelt es sich nur um 22 Euro.

Dangelmayer fordert neben einer Vereinfachung auch eine Erhöhung der Freibeträge für die Anrechnung von Erwerbseinkommen. Von den hiesigen Bundestagsabgeordneten Katja Mast (SPD) und Gunther Krichbaum (CDU) habe er positive Signale erhalten. Mitte Oktober sei eine Videokonferenz anvisiert. Eine schnelle Lösung gebe es nicht, ist Dangelmayer klar. Doch erhoffen sich er und seine Mitstreiter eine behindertenfreundlichere Regelung mit der nächsten Reform des BHTG im Jahr 2022.

Caritas-Chef sieht dringenden Handlungsbedarf

Auch der Pforzheimer Caritas-Chef Frank-Johannes Lemke sieht dringenden Handlungsbedarf – und die Notwendigkeit von mehr Personal in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Er merkt an, dass Menschen mit schwerst-mehrfacher Behinderung nicht einmal 30 Minuten täglich spazieren gehen könnten, weil das Personal fehle.

Folglich würden hierzulande Hunden mehr Rechte zugestanden als Menschen, folgert Lemke. Er appelliert an die Bundespolitik, den „bürokratischen Wahnsinn“ zu beenden und fordert die kommunalen Körperschaften auf, ihre „Blockadehaltung“ bei Entgeltverhandlungen aufzugeben.

nach oben Zurück zum Seitenanfang