Skip to main content

Ergebnisse vorgestellt

Pforzheimer Brandstiftungs-Prozess: DNA deutet auf den Angeklagten

Bereits sei Juli muss sich ein 25 Jahre alter Angeklagter vor der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichtes Karlsruhe, Außenstelle Pforzheim, wegen Brandstiftung verantworten.

Justitia-Statue
Der Prozess unter Vorsitzendem Richter Andreas Heidrich schleppt sich dahin Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Der schweigende Mann soll im November und Dezember des Vorjahres in Pforzheim und in Enzkreisgemeinden eine Vielzahl von Autos angezündet haben. Auf rund eine halbe Million Euro dürfte sich der Gesamtschaden belaufen.

Der Prozess unter Vorsitzendem Richter Andreas Heidrich schleppt sich dahin. Bei der Polizei hatte der Angeklagte angegeben, er sei wohl an den Tatorten gewesen, habe aber mit den Bränden nichts zu tun.

Spuren von Kraftstoff an Kleidung nachgewiesen

Es gab daher eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Bildern von Überwachungskameras, die, so Sachverständige, „mit großer Wahrscheinlichkeit“ den Angeklagten zeigten. Bekleidet war er mit Mütze, Schal, Parka, hellen Hosen. Einen Teil der Kleidung fanden Polizeibeamte in seiner Wohnung und in einem nahe gelegenen Altkleidercontainer.

Am Freitag wurden die Ergebnisse von DNA-Untersuchungen des Landeskriminalamtes an diesen Kleidern bekannt gegeben. An allen, Parka, Mütze, Schal wurden die Spuren des Angeklagten festgestellt, an der Hose sogar im Bereich des trillionenfachen. Ein Ergebnis, das Vorsitzender Heidrich nach eigener Aussage „noch nie erlebt“ hat. Ebenso wurden an allen untersuchten Kleidungsstücken Rückstände von Benzin, beziehungsweise von Dieselkraftstoff nachgewiesen.

Laut psychiatrischem Sachverständigen weist der junge Mann die „typischen Merkmale einer paranoiden Schizophrenie“ auf und sei damit dringend behandlungsbedürftig. Seine Schuldfähigkeit sei zur Tatzeit mindestens stark eingeschränkt gewesen. Vor der Strafkammer macht er, auch wenn er zu den Vorwürfen schweigt, einen orientierten und höflichen Eindruck.

Die Verhandlung wird am 28. September um 9 Uhr fortgesetzt. Allerdings nicht wie gewohnt, im Saal I des Pforzheimer Amtsgerichtes, sondern im Karlsruher Landgericht, Saal 126. Der Saal I des Pforzheimer Amtsgerichtes wird an diesem Tag für eine Zwangsversteigerung benötigt. (lan)

nach oben Zurück zum Seitenanfang