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Geldstrafe für Angeklagten

Prozess in Pforzheim: Fan hält im Spiel Fußball fest und verteidigt ihn mit Faustschlag

In der entscheidenden Phase hält ein Fußballfan den Ball einfach fest. Als ein Spieler sich den Ball holen will eskaliert die Situation. Jetzt landete der Fall vor Gericht.

Ein Fan darf keinen Ball einfach so aus dem Spiel nehmen und festhalten, deshalb verurteilte der Richter ihn.
Ein Fan darf keinen Ball einfach so aus dem Spiel nehmen und festhalten, deshalb verurteilte der Richter ihn. Foto: Tobias Hase/dpa - Pool/dpa

Von unserer Mitarbeiterin Isabel Hansen

Kurz vor Schluss: Ein Fan der in Führung liegenden Kreisliga-Fußballmannschaft nimmt den Ball aus dem Spiel und hält sich den gegnerischen Spieler mit einem Faustschlag vom Leib. Richter Dr. Patrick Stemler verurteilte am Montag den Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe.

Was war passiert?

In der Partie zwischen den Teams aus dem westlichen Enzkreis ging es am 24. März 2019 hoch her.

Der spätere Aufsteiger liegt nach einem Last-Minute-Tor kurz 2:3 in Führung. Der Ball geht ins Aus, fällt dem Angeklagten in die Hände und bleibt da auch – allen Herausgabeappellen der gegnerischen Spieler zum Trotz. „Dann hol ihn dir doch“, erinnert sich ein Vereinskamerad an eine brüske Bemerkung des Spielverzögerers.

Der angesprochene Kicker versuchte daraufhin, Berichten zufolge, über die Bande hinter den Rücken des 42-jährigen Fans nach dem Leder zu greifen. Das ließ dieser sich nicht bieten und ahndete das Ansinnen des Heimspielers mit einem Faustschlag. Der Geschädigte ging zu Boden und kassierte eine Prellung. In der obligatorischen Nachspielzeit fiel kein Tor. Die Auswärtsmannschaft fuhr als Sieger nach Hause.

Für den Zuschauer sollte das Foul jedoch ein längeres Nachspiel haben. Der verletzte Spieler stellte Strafantrag, der Angeklagte erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 50 Euro. Nicht fair, fand der 42-Jährige und legte Einspruch ein. Deshalb gab es jetzt ein Nachspiel vor dem Amtsgericht.

3.600 Euro Geldstrafe und Verfahrenskosten

Ja, er hatte den Ball hinter dem Rücken. Nein, er wollte das Spiel keinesfalls verzögern. „Ich bin übel beleidigt worden. Einen Zuschauer zu beleidigen, geht gar nicht. Dafür hätte es Gelb geben müssen“, erklärte er, dass er den Ball nur in der Hand behalten wollte, bis der Schiedsrichter kommt. Dann hätte er einen Schlag an der Schläfe gespürt, sich reflexartig mit der Hand verteidigt und dabei eben sein Gegenüber getroffen.

Die Zeugen aus dem Lager des Angeklagten sagten: „Ich habe nichts gesehen, aber es muss ja so gewesen sein.“ Andere hatten weder etwas gesehen noch gehört, auch keine harschen Beleidigungen. Verteidiger Nicolaus Mack plädierte wegen den überschaubaren Verletzungsfolgen und einer angeblichen Notwehrsituation auf Freispruch: „Das Opfer hat noch weitergespielt. Mein Mandant ist zuerst angegangen und angegriffen worden.“

Staatsanwalt Christian Lingenfelder bestätigte in seinem Plädoyer die Strafhöhe aus dem Strafbefehl und forderte 90 Tagessätze. Die Höhe reduzierte er angesichts des befristeten Jobs des Fußballfans von 50 Euro auf 40 Euro. Patrick Stemler folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft: Neben einer Geldstrafe von 3.600 Euro muss der 42-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen.

Ich glaube, dass sie Zeit schinden und die Gegner aus dem Tritt bringen wollten.
Dr. Patrick Stemler, Richter

„Sie können nicht nach Gutdünken den Ball festhalten und warten, bis ein Schiedsrichter kommt, selbst wenn sie beleidigt wurden - was für mich keinesfalls feststeht. Wenn das jeder macht, braucht es bei Bundesliga-Spielen demnächst 100 Minuten Nachspielzeit. Ich glaube, dass sie Zeit schinden und die Gegner aus dem Tritt bringen wollten“, sagte Richter Stemler zu dem 42-Jährigen.

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