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Amtsgericht Pforzheim

Gewalt in Pforzheimer Shisha-Bar: Alle vier Angeklagten müssen ins Gefängnis

Es geschah in einem Nebenzimmer der Pforzheimer Shisha-Bar. Dort setzen vier Männern zwei jungen Studenten ordentlich zu. Dafür wurden sie jetzt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Zwei Männer rauchen in einer Shishabar eine Wasserpfeife. Bund und Länder haben einen Teil-Lockdown beschlossen. +++ dpa-Bildfunk +++
Tatort Shishabar: Hier soll sich die Auseinandersetzung ereignet haben. Gleich vier Männer mussten sich unter anderem wegen Geiselnahme und versuchter Körperverletzung vor Gericht verantworten. Foto: Christoph Schmidt picture alliance/dpa (Symbolbild)

Der lange Prozess vor der Auswärtigen Großen Strafkammer wegen Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches gegen vier Männer fand mit zum Teil langjährigen Haftstrafen sein Ende.

Die vier Männer zwischen 41 und 24 Jahren hätten im April 2018 zwei junge Männer (21) in eine Shisha-Bar in der Pforzheimer Nordstadt gelockt, wie Staatsanwalt Florian Henke in seinem Plädoyer rekapitulierte. Sie wurden demnach in ein Nebenzimmer geführt, dort wurden Türen und Fenster verrammelt, dann setzte es zunächst Ohrfeigen und Faustschläge.

Sie sollten sagen, wer den Ältesten Tage zuvor angefahren hatte. Als sie es nicht wussten, wurde einem von ihnen die Hose aufgeschnitten und heruntergezogen.

Der Älteste stellte seinen Fuß auf das Gesicht des jungen Mannes und filmte das demütigende Geschehen; den entblößten Unterkörper, das angstverzerrte Gesicht. Man werde sie nach Frankreich verschleppen, wurde ihnen angedroht, ihr Zuhause würden sie nie wieder sehen.

Zwei Brüder standen offenbar Schmiere

Während der Älteste und sein 38-jähriger Freund agierten, verhielten sich die beiden Jüngeren, zwei Brüder, eher passiv. Allerdings hatte der 26-Jährige die Zeugen ins Nebenzimmer seiner Bar geleitet – wohl wissend, was passieren werde. Sie griffen nicht helfend ein, sondern demonstrierten durch ihre bloße Anwesenheit die ausweglose Lage für die beiden geschädigten Studenten.

Staatsanwalt Henke beantragte für den 41 Jahre alten Hauptangeklagten, der sich mit Unverschämtheiten gegenüber der Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Andreas Heidrich hervorgetan hatte, eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten. Ein erfahrener Polizeibeamter hatte den Fall übrigens als „einen der schlimmsten meiner Laufbahn“ bezeichnet.

Für den 38-Jährigen, der keinerlei Vorstrafen hat, plädierte Henke auf sechs Jahre und vier Monate. Wegen Beihilfe zur Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung beantragte er für den älteren Bruder vier Jahre und drei Monate, für den Jüngeren drei Jahre und acht Monate.

Verteidiger hofften auf mildere Strafen

Die Anträge der Verteidigung wichen davon erheblich ab: Verteidigerin Jasmin Wanka-Bachmeyer beantragte für den Haupttäter eine Strafe von fünf Jahren und fünf Monaten. Die Androhung, die jungen Männer nach Frankreich zu verschleppen, nannte Verteidiger Günter Scheible „Worthülsen“.

Er bat für seinen bislang unbescholtenen 38-jährigen Mandanten, der gerade eine Ausbildung macht, eine „bewährungsfähige Strafe unter zwei Jahren“. Für den älteren Bruder beantragte Verteidiger Bastian Meyer elf Monate Bewährungsstrafe.

Zwar habe er Kontakt zu den Opfern aufgenommen, nicht aber gewusst, was passieren werde. Verteidigerin Susanne Burkhardt fand, ihr Mandant habe „nur dabei gesessen und weder etwas gesagt noch getan.“ Weshalb sie Freispruch beantragte.

Die Richter der Kammer sahen es anders: Der Älteste, der, seit er in Deutschland ist, ständig Straftaten beging, erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der 38-Jährige, der seinem Landmann einen „Freundschaftsdienst“ erweisen wollte, der eine „rechte Sauerei“ gewesen war, erhielt vier Jahre Haft.

Der 26-jährige Bruder bekam wegen Beihilfe und unterlassener Hilfeleistung zweieinhalb Jahre Haft, sein Bruder zwei Jahre und zwei Monate.

Zeugin erinnert sich an nichts

Das Verfahren gegen den Jüngsten wegen einer Messerstecherei im November 2018 wurde eingestellt. Die Zeugin konnte sich „leider“ an nichts erinnern. Auch nicht, ob sie bei ihrer polizeilichen Aussage gelogen habe.

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