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Vorwurf der Schwarzarbeit

Verfahren gegen AfD-Politiker Bernd Gögel aus Tiefenbronn wird ausgesetzt

Bernd Gögel wehrt sich gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit. Daher hat bereits ein Prozess gegen ihn begonnen. Doch nun muss nochmal genau gerechnet werden.

Bernd Gögel vor dem Pforzheimer Amtsgericht
Die Verhandlung um die Schwarzarbeits-Vorwürfen gegen AfD-Landtagsmitglied Bernd Gögel (hier mit seiner Anwältin Meike Hammer) zieht sich wohl bis in den Herbst. Foto: Torsten Ochs

Nur fünf Minuten dauerte der dritte Verhandlungstag am Dienstagmorgen vor dem Pforzheimer Amtsgericht wegen Schwarzarbeitsvorwürfen gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Bernd Gögel. Richter Andreas Steiner setzte das Verfahren aus – bis es fortgesetzt wird, könne es Herbst werden, schätzt Staatsanwalt Ingo Henze auf Nachfrage.

Wie berichtet, wird Gögel vorgeworfen, er habe elf Helfer in seiner Spedition lediglich Trinkgelder gezahlt und sie nicht angemeldet gehabt. Dabei waren die Helfer sozialversicherungspflichtig gewesen. Die Beiträge an die Sozialversicherung seien aber nicht gezahlt worden, so der Vorwurf. Nach ersten Berechnungen eines Betriebsprüfers belief sich der Gesamtschaden auf rund 24.500 Euro.

Die Arbeiter hatten in den Jahren 2016 und 2017 beim Be- und Entladen der Waren mitgeholfen. Weitere Prüfungen hatten aber ergeben, dass es sich bei den gezahlten Geldern nicht nur um Trinkgelder handelte, sondern um erhebliche Summen.

Wegen der Vorwürfe: Gögel trat als Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion zurück

Laut Strafbefehl sollte er nach dem ersten Prozess im vergangenen Jahr rund 27.300 Euro bezahlen. Hätte er das Urteil akzeptiert, wäre er vorbestraft gewesen. Daher legte der 68-jährige Tiefenbronner im November Einspruch ein.

Seine Immunität wurde Ende vergangenen Jahres aufgehoben. Gögel trat als Vorsitzender der Landtagsfraktion zurück, um Schaden von der Partei abzuwenden, wie er sagte. Seither ist er einfacher Landtagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Enz.

Angeklagter soll fällige Abgaben nachträglich gezahlt haben

Beim Auftakt des neuen Prozesses im vergangenen April führte Gögels Anwältin Meike Hammer an, dass ihr Mandant die fälligen Sozialabgaben, Renten- und Krankenversicherungen inzwischen nachträglich bezahlt habe.

In welcher Höhe, wollte sie jedoch nicht verraten. Am zweiten Verhandlungstag Mitte Mai sah es dann so aus, als ob der Prozess eingestellt werden könnte – wenn Gögel eine Geldbuße, etwa im vierstelligen Bereich, bezahlt.

Eine Einstellung des Verfahrens kommt nicht in Betracht.
Ingo Henze, Staatsanwalt

Das war bei der Verhandlung am Montag aber kein Thema mehr: Eine Einstellung gegen Auflage „kommt nicht in Betracht“, betonte Staatsanwalt Henze. Wie Richter Steiner ausführte, seien noch einige Fragen offen. Quittungen müssten ausgewertet und eine Liste erstellt werden. Einige Zahlungen seien an Arbeiter im Ausland geflossen – unter anderem in Österreich und Italien.

Daher müsse geprüft werden, wie sich das sozialrechtlich auswirke, so Steiner. Darüber hinaus solle die Schadenssumme, die durch die Schwarzarbeit entstanden ist, neu berechnet werden.

Ein Zeuge, der bei der Verhandlung am Dienstag aussagen sollte, hätte vielleicht Licht in die Angelegenheit bringen können. Er befand sich aber im Urlaub und war nicht vor Gericht erschienen.

Gögel übrigens auch nicht; er war nur beim Prozessauftakt im April vor dem Amtsgericht dabei, hatte zu den Vorwürfen aber geschwiegen.

Neuen Gerichtstermin in Pforzheim wird es wohl erst nach den Sommerferien geben

Bis die Nachermittlungen und Neuberechnungen abgeschlossen sind, wird der Prozess ausgesetzt, beschloss Richter Steiner. Nach den Sommerferien soll es einen neuen Verhandlungstermin geben.

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