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Verbot aufgehoben

Rechtsextreme Fackel-Mahnwache in Pforzheim darf stattfinden

Die Stadt Pforzheim hat am Freitag die „Fackelmahnwache“ des rechtsextremen Vereins „Ein Herz für Deutschland“ verboten - dieses Verbot nimmt das Verwaltungsgericht in Karlsruhe jetzt aber wieder zurück. Die Begründung: Die Stadt habe das angegebene Sicherheitsrisiko nicht ausreichend begründet.

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IMAGE-408966 Foto: N/A

Der Pforzheimer Oberbürgermeister Peter Boch und Bürgermeister Dirk Büscher hatten ihre Entscheidung zu dem Verbot am späten Freitagnachmittag in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz bekanntgegeben. Vor dem Hintergrund der Morde in Hanau sehe man eine andere Gefährdungseinschätzung, betonte Boch. Er verwies auch auf Absprachen mit dem Pforzheimer Polizeipräsidenten Wolfgang Tritsch und dem baden-württembergischen Innenminister.

Diese Begründung hat das Verwaltungsgericht in Karlsruhe am Samstag nach einem Eilantrag abgewiesen. Die Stadt Pforzheim hat nach der Entscheidung Widerspruch beim Verwaltungsgericht in Mannheim eingelegt, der wurde aber ebenfalls abgewiesen. Mit der Mahnwache am Sonntag um 19.30 Uhr will der rechtsextreme Verein „Ein Herz für Deutschland” an den Luftangriff auf Pforzheim vor 75 Jahren erinnern.

Peter Boch (CDU)
Oberbürgermeister Peter Boch hat mit Finanzdezernent Dirk Büscher eine Haushaltssperre für Pforzheim erlassen. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Beweislast liegt bei der Stadt Pforzheim

„Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Recht der Versammlungfreiheit kämen nur in Betracht, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei”, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. Dies sei hier nicht der Fall - weil es keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte für eine Gefahr gäbe. Die Beweislast hierfür liege bei der Stadt Pforzheim, meldet das Verwaltungsgericht Karlsruhe. An entsprechenden behördlichen Darlegungen fehle es jedoch „praktisch vollständig”.

Verwaltungsgericht sieht keine „besonderen Begleitumstände”

Das Verbot lasse sich auch nicht auf eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung stützen. Eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit komme nicht allein in Bezug auf den Inhalt in Betracht, sondern nur, „wenn über den bloßen Inhalt der Äußerungen hinaus besondere - beispielsweise provokative oder aggressive – Begleitumstände der Demonstration gegeben” seien. Dies könne weder im Hinblick auf das Datum noch auf die Art und Weise der Durchführung der Versammlung angenommen werden.

Enttäuschung über Entscheidung im Pforzheimer Rathaus

„Natürlich sind wir enttäuscht und bedauern diese Entscheidung, aber selbstverständlich ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein richterliches Urteil in letzter Instanz zu akzeptieren“, sagten Oberbürgermeister Peter Boch und Erster Bürgermeister Dirk Büscher in einer ersten Reaktion nach der endgültigen Entscheidung aus Mannheim. Im Laufe des Samstags habe das Rathaus eine sehr positive Resonanz aus der Bevölkerung für die Entscheidung erhalten, die Fackelmahnwache zu verbieten.

Kundgebung angekündigt

Es sei nun an den Pforzheimerinnen und Pforzheimern zu zeigen, dass sie in ihrer Ablehnung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zusammenstehen. Dafür sei morgen auf der Kundgebung „Lichtermeer“ um 19.30 Uhr auf dem Marktplatz die Gelegenheit. „Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen für Frieden und Verständigung setzen“, so Oberbürgermeister Peter Boch weiter. Um 15 Uhr findet zudem die zentrale Gedenkveranstaltung auf dem Haupfriedhof statt.

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