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1.900 Pflanzen

Riesige Marihuana-Plantage in Keltern-Dietlingen: Anfangsverdacht trotz vieler Zeugen noch nicht bestätigt

Mit der Vernehmung von neun weiteren Zeugen wurde der Prozess um den Anbau von 1.900 Marihuana-Pflanzen in einem unauffälligen Dietlinger Wohnhaus fortgesetzt. 

Die aufblühende Knospe einer Marihuanapflanze.
Mit der Vernehmung von neun weiteren Zeugen wurde der Prozess um den Anbau von 1.900 Marihuana-Pflanzen in einem unauffälligen Dietlinger Wohnhaus fortgesetzt.  Foto: Richard Vogel/AP/dpa/Symbolbild

Im Keller des Hauses habe ein Mieter eine umfängliche Plantage betrieben und überdies selbst Marihuana besessen - so lautete die Anklage von Staatsanwalt Konrad King.

Als die Plantage im Oktober 2017 aufflog, wurde bei der folgenden Hausdurchsuchung überdies eine Pistole gefunden.

Mieter gar nicht verantwortlich?

Keiner der zahlreichen Zeugen konnte aber bisher den Besitz der Plantage dem Angeklagten eindeutig zuordnen. Im Gegenteil verdichtet sich immer mehr der Eindruck, nicht der Mieter, sondern der Hausbesitzer sei der Betreiber der Anlage. Er nämlich hatte bei einem Karlsruher Trio den Einbau von Lampen und Lüftern und den Ausbau der elektrischen Anlage in Auftrag gegeben.

Die drei jungen Männer nahmen das ihnen zustehende Auskunftsverweigerungsrecht nicht in Anspruch, obwohl sie von Richter Andreas Heidrich explizit darauf hingewiesen wurden. Auch sie standen nämlich im Vorfeld des Prozesses bei der Staatsanwaltschaft im Verdacht, bei der Produktion mitgemischt zu haben.

Andreas Heidrich hatte allerdings vergessen, diese Vermutung mit einer Anfrage auszuschließen, was zu einer Sitzungsunterbrechung führte. „Da hätte ich auch ein paar Tage früher drauf kommen können“, übte er sich in Selbstkritik.

Richter zweifelt Naivität an

Als diese Frage geklärt war, zeigte sich schon bei der Vernehmung des ersten Mitglieds des Trios Ahnungslosigkeit, wobei da mitgeholfen wurde. In Biologie kenne er sich eben nicht aus, versicherte er und habe keinerlei Verdachtsmomente gehabt, „dass hier nicht stinknormales Gemüse angebaut werden könnte“. Diese Einschätzung teilten seine beiden Kollegen.

Andreas Heidrich war diese Naivität dann doch ein bisschen zweifelhaft, zumal die Zeugen selbst einschlägige Erfahrungen mit Rauschmitteln hatten. „Konnte man da nicht auf die Idee kommen, dass das nicht für Karotten ist?“, fragte er ungläubig nach.

Allesamt waren zum Zeitpunkt des Einbaus der Anlage arbeitslos und hätten das Jobangebot des Hausbesitzers deshalb gerne angenommen, so versicherten sie unisono. Zumal vom Hausbesitzer versprochen worden war, daraus könne ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis entstehen. Noch nicht einmal die versprochenen 200 Euro habe er erhalten, meinte einer der Zeugen.

Nachbar wollte sich nicht einmischen

Ein unmittelbarer Nachbar hatte zwar bemerkt wie die Kellerfenster mit Styropor verschlossen und schließlich verputzt wurden, ansonsten hatte er aber nicht viel beizutragen.

Ein weiterer Nachbar aus dem gleichen Haus hatte hin und wieder einen verdächtigen Geruch im Flur wahrgenommen. Das Mitglied des Motorradclubs „Bastards“ wollte sich jedoch nicht einmischen: „Ich kümmere mich um meine eigenen Angelegenheiten.“

Sehr viel Neues brachten auch die Aussagen der Polizeibeamten nicht mehr, die die Beschlagnahmung der Plantage beaufsichtigten. Der Sachverständige schließlich hatte keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch Drogen oder Alkohol hätte beeinträchtigt sein können. Der Prozess wird fortgesetzt am 10. Mai um 13 Uhr erneut in Saal 1 des Amtsgerichts Pforzheim.

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