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Merkmale von Schizophrenie

Sachverständiger empfiehlt im Pforzheimer Brandstifter-Prozess Unterbringung in geschlossener Psychiatrie

Für im wahrsten Sinn des Wortes „heiße Autos“ soll der beschuldigte 25-Jährige Ende vergangenen Jahres in Pforzheim und drei Enzkreisgemeinden gesorgt haben. 15 Wagen, teils hochpreisige Fahrzeuge, wie Porsche, BMW oder Geländewagen waren am 26. November, am 1., 2. und 3. Dezember in Flammen aufgegangen.

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Ausgebrannt: In Pforzheim-Maihälden soll der Angeklagte Ende vergangenen Jahres Autos angezündet haben. Foto: Igor Myroshnichenko

Stimmen hätten ihm befohlen das zu tun, hatte der Angeklagte dem Untersuchungsrichter und auch dem Psychologen, der ihn als Sachverständiger untersucht hatte, erklärt. Dann könne er einen Kleiderladen in München eröffnen und damit viel Geld verdienen. Eine „absurde Idee“, wie nicht nur der Sachverständige befand.

Gefahr erneuter Straftaten laut Gutachter groß

Am nunmehr vierten Verhandlungstag wegen Brandstiftung konnte der Psychologe am Freitag sein Gutachten abgeben. Nach einigermaßen akustisch schwer verständlichen Ausführungen kam der Sachverständige zu dem Fazit, der Beschuldigte weise die typischen Merkmale der paranoiden Schizophrenie auf.

Möglicherweise sei seine Steuerungsfähigkeit zu den Tatzeiten aufgehoben, mit Sicherheit aber stark eingeschränkt gewesen. Die Gefahr neuer Schübe und damit erneuter Straftaten sei groß. Der Psychologe empfahl daher die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

Vor dem Gutachten gab es ein längeres juristisches Hin und Her, ob einige im vergangenen Prozesstag zur Sprache gekommenen Aussagen des Angeklagten beim Haftrichter verwertbar gewesen seien, oder dem Verwertungsverbot unterlägen, da sie ohne Rechtsanwalt getätigt worden waren. Manche Inhalte unterlägen möglicherweise tatsächlich dem Verwertungsverbot, beschied der Vorsitzende Richter der Auswärtigen Großen Strafkammer, Andreas Heidrich, nach einiger Beratungszeit den Verteidigern Thomas Hirth und Bastian Meyer.

Der Anhörung des nächsten Zeugen, einem Richter, der wegen der zwangsweisen Verabreichung von Medikamenten in der psychiatrischen Klinik im Januar 2020 urteilen musste, widersprach Hirth ebenfalls. Dieser Zeuge allerdings wurde laut Beschluss der Strafkammer gehört.

Verordnete Medikamente nicht eingenommen

Wie er berichtete, war es zu gewalttätigen Übergriffen des Beschuldigten gegenüber einem Arzt und einem Pfleger gekommen. Der 25-Jährige hatte ihnen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Zornig war er geworden, weil ihm ein Zimmerwechsel verwehrt worden war und er nicht ausreichend lange im Koran lesen konnte. Da hätten ihm die Stimmen befohlen zuzuschlagen. Er weigere sich außerdem strikt, die ärztlich verordneten Medikamente einzunehmen, habe die Klinikleitung geklagt. Daher war die zwangsweise Verabreichung geplant gewesen, die ein Richter genehmigen müsse.

Das Gespräch mit dem Beschuldigten, so der Richter als Zeuge, sei „positiv überraschend“ verlaufen. Der Mann habe keine Anzeichen von Verwirrtheit gezeigt, und habe sich nach kurzer Zeit bereit erklärt, einer Depotspritze zuzustimmen. Dadurch entging er der täglichen Tabletteneinnahme. vie

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