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Uneinigkeit über Verbote und Sanktionen

Auch Pforzheim sagt Schottergärten den Kampf an – aber nicht, wie der aussehen soll

Wen man auch fragt, steinerne Vorgärten mag eigentlich niemand. Hässlich seien sie und schlecht für die Bienen. Die Stadt Pforzheim möchte daher das Verbot alsbald auch umsetzen. Nur bleiben Fragen. Und das irritiert selbst die Befürworter.

Schottergarten in Weingarten
Gilt als Pflegeleicht: Experten zweifeln am Ruf der Schottergärten. Nun sollen sie möglichst verschwinden. Foto: Nico Fischer

Ginge es nach Oliver Faas und nicht nach seinen Kunden, dann wäre der Fall klar: Schottergärten würde es einfach nicht geben, die widerstreben der Berufsehre des Landschaftsgärtners. „Unser Geschäft sind Pflanzen”, stellt der Handwerker aus Engelsbrand klar.

Und doch gibt es sie. Zumindest noch. Die Landesregierung hat jüngst das Naturschutzrecht geändert, hat dem Schotter den Kampf angesagt. Doch viele Fragen sind noch offen – und irritieren selbst Befürworter.

Bei älteren Schottergärten gehen die Meinungen der Ministerien auseinander

Stein des Anstoßes ist die Landesbauordnung von 1995. Laut der – so sieht es das Umweltministerium um Minister Franz Untersteller (Grüne) – sind Schottergärten ohnehin schon verboten.

„Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden”, heißt es dort. Das beträfe auch alle seit 1995 gebauten Stein- und Schottergärten.

Quote

Nur: Was ist eigentlich eine „zulässige Verwendung”? Im Wirtschaftsministerium von Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) verfolgt man da eine andere Linie als im Umweltministerium. „Nach unserer Ansicht können die Vorschriften gemäß des Baurechts nur für zukünftige Fälle herangezogen und nicht rückwirkend neu interpretiert werden”, teilt das Wirtschaftsministerium auf Anfrage mit.

Pforzheim sieht Klärungsbedarf beim Land

In der Stadt Pforzheim ist man da rigoros. Man gehe davon aus, „dass bestehende private Schottergärten zurückgebaut werden”, heißt es in einer Mitteilung auf Anfrage dieser Redaktion. Man begrüße das Vorhaben und halte es für „mehr als sinnvoll”. Doch was das nun für die Praxis bedeutet, da bittet man das Land um Klärung der Details. Schließlich sei ja nicht jeder Garten mit Schotterelement eine Umweltsünde. Deshalb habe man auch einige genehmigt, obwohl neue Bebauungspläne ohnehin schon ein Schottergarten-Verbot beinhalten.

Außerdem wolle das Bauamt Bauherren noch einmal verstärkt darauf hinweisen, dass der „Schotter” dann im Zweifel vom Garten in die Stadtkasse fließt. Wer das dann wie kontrolliert? Die Stadt verweist auf einen hohen administrativen Aufwand. Und das Umweltministerium äußert sich kryptisch: „Strafen sind zunächst nicht unser Thema. Wir setzen auf die Einsicht der Bevölkerung”, heißt es auf Anfrage. Aber auch, dass es das „Instrument der Strafe natürlich” gebe.

Initiator distanziert sich vom übermäßigen Umwelteifer

Angefangen hatte die ganze Debatte mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen” in Bayern. Die finden kaum noch Nahrung, gerade Wildbienen nicht. Das betont auch der Vorsitzende des Bienenzüchtervereins Pforzheim Winfried Franz. „Die Biene ist das wichtigste Nutztier in Deutschland. Der Vorstoß ist daher zu begrüßen”, sagt er. „Es wäre schön, wenn diese Dinger endlich weg sind.” Schließlich bräuchten gerade Wildbienen Nahrungsquellen in einem geringeren Radius. Einige sind vom Aussterben bedroht.

Allerdings geht auch ihm die Auslegung des Umweltministeriums zu weit. „Da muss man die Kirche im Dorf lassen. Wenn jetzt jemand frisch seinen Garten gebaut hat und es jetzt heißt, das war alles in den Sand gesetzt – das sieht doch keiner ein”, meint Franz. Außerdem müsse man dann auch die Kommunen fragen, was mit diversen Kreisverkehren geschehen soll.

Nicht nur am Begriff des Schottergartens scheiden sich die Geister

„Das war zeitweise trendy, hat sich als pflegeleicht verkauft. Aber das stimmt nicht. Da setzt sich ja trotzdem Humus rein und Unkraut”, betont Andreas Baranski vom Verband für Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in Baden-Württemberg. „Wir hängen selber in der Luft.” Gerade auch, weil niemand die genaue Definition kenne.

Gilt das nur für den klassischen Vorgarten mit Geranientopf? Oder auch für Schotterelemente im grünen Garten? Wer haftet, sollte ein Stein- oder Schottergarten nun umgebaut werden müssen? Gar die Gärtner? „Das sehe ich nicht, dass es für uns Probleme gibt”, sagt Faas entschlossen. Immerhin gebe es Bebauungspläne, an denen man sich als Fachmann orientieren könne. Sprich: Im Zweifel sei sogar die Kommune schuld.

Nach unserer Ansicht können die Vorschriften nur für zukünftige Fälle herangezogen werden
Aus einer Stellungnahme des Landeswirtschaftsministeriums

Politische Opposition kommt von den FDP-Landtagsabgeordneten aus Pforzheim/Enzkreis Hans-Ulrich Rülke und Erik Schweickert. In einer kleinen Anfrage der Fraktion stellten sie etwa die Frage, was eigentlich die Definition eines Schottergartens ist. Und was jetzt eigentlich mit den existierenden Gärten geschieht, die jünger als 25 Jahre sind.

„Die Landesregierung soll die Gestaltung der Gärten lieber der Eigenverantwortung der Bürger überlassen und stattdessen sich lieber um Arbeitsplätze, die Transformation der Automobilindustrie oder die Digitalisierung kümmern”, heißt es in der Begründung. Als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses teile Schweickert die Meinung, dass bestehende Gärten nicht betroffen sein dürfen. „Man neigt heute dazu, alles zu verbieten”, klagt er.

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