Was geschah wirklich am 21. Juni 2019 zwischen 13.06 Uhr und 14.41 Uhr im Büro des Angeklagten in der Pforzheimer Stolzestraße? Klar ist, dass sich der Schmuckhändler und der Edelsteinhändler zu einem Geschäftsessen trafen. Letzterer tischte Sushi auf. Sicher ist auch, dass der Schmuckhändler durch K.-o.-Tropfen (GBL) betäubt auf dem Boden lag.
Oberstaatsanwalt Lustig ist überzeugt, dass der Angeklagte seinem Opfer das Betäubungsmittel untergemischt hat. Die Behauptung des Angeklagten, der Schmuckhändler habe das GBL getrunken mit der Absicht, den Edelsteinhändler in der Branche zu diskreditieren, sei „Nonsens”. Im Gegenteil, der Schmuckhändler habe den Edelsteinhändler als Schmucklieferanten gebraucht – für seinen Schmuckkonfigurator, der am 1. Juli 2019 auf den Markt kommen sollte.
Sehr wahrscheinlich habe der Beschuldigte die K.-o.-Tropfen mit einer Spritze in das Sushi injiziert und dann seinem Opfer kredenzt. Den Tod des älteren Mannes habe er damit bewusst einkalkuliert, so Lustig. Selten habe er es bei einem Prozess mit einem so intelligenten Beschuldigten zu tun gehabt, so der Oberstaatsanwalt weiter.
Dennoch habe er sich durch seine Geschichten, Lügen und falsche Fährten, selbst ein Bein gestellt. Seine „manipulativen Tendenzen” habe auch eine Sachverständige festgestellt. Die Verletzungen beim Schmuckhändler seien wohl durch stumpfe Gewalt entstanden. Wie das passiert ist, könne nur der Angeklagte beantworten. Auch die konkrete Todesursache könne nicht abschließend geklärt werden. Lustig hält aber Vergiftung durch GBL in Zusammenhang mit Ersticken für am Wahrscheinlichsten: „Erst wehrlos gemacht, dann getötet.” Den Tötungsvorsatz sieht der Oberstaatsanwalt für gegeben.
Erst wehrlos gemacht, dann getötet.Oberstaatsanwalt Harald Lustig
Auch über das Motiv könne nur spekuliert werden. Vermutlich habe sich der Angeklagte „wahnsinnig” über den Schmuckhändler geärgert, dem er unterstellte, ihn hintergangen zu haben, indem er Geschäfte mit der Ringkollektion des Edelsteinhändlers machte. Oder er fürchtete die Konkurrenz seines Geschäftspartners, weil er ebenfalls einen Konfigurator auf den Markt bringen wollte.
Der Angeklagte habe jedoch den großen Fehler begangen, zwei Geschäftspartner, Brüder aus Pforzheim, eingeweiht zu haben, so Lustig. Diese seien von sich aus zur Polizei gegangen und hätten sich kooperativ gezeigt. Ihr Täterwissen konnten sie jedoch nur vom Angeklagten haben, so Lustig.
1.700 Kinderpornos auf dem Laptop gefunden
Wenig glaubhaft seien auch die Angaben des Beschuldigten, wie er zu den rund 1.700 Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Laptop gekommen sei – angeblich durch ehemalige Mithäftlinge. Wie berichtet, ist der 37-Jährige einschlägig vorbestraft. Für das vorsätzliche Tötungsdelikt forderte Lustig eine lebenslange Haftstrafe und für den Besitz der Kinderpornos eine Haftstrafe von anderthalb Jahren.
Die Nebenklage forderte für den Besitz der Kinderpornos drei Jahre Haft, schloss sich aber sonst der Staatsanwaltschaft an. Der Vorwurf des Mordes sei erwiesen, sagte Rechtsanwalt Markus Schwab, der die Nebenklägerin, die Witwe des Schmuckhändlers, vertritt. Der Angeklagte sei an Kaltschnäuzigkeit nicht zu überbieten, so Schwab. Die Tat sei von ihm kühl geplant worden. Während des Prozesses habe er dann durch Tarnen und Täuschen versucht, falsche Fährten zu legen.
Durch Tarnen und Täuschen falsche Fährten gelegt
Verteidiger Marvin Schroth räumte eine Mitschuld bei seinem Mandanten ein, aber es sei kein Mord und kein Vorsatz im Spiel. Ob er wirklich vom Schmuckhändler hintergangen wurde – das wollte der Angeklagte bei dem Sushi-Essen klären, so Schroth, der ein alternatives Szenario für möglich hält: Der Edelsteinhändler war auf der Suche nach Beweisen für seine Theorie, betäubte den Schmuckhändler mit einer nicht tödlichen Dosis GBL und durchsuchte seine Sachen.
Dabei ist etwas schief gelaufen, aber das war nicht gewolltVerteidiger Marvin Schroth
„Dabei ist etwas schief gelaufen, aber das war nicht gewollt”, so der Verteidiger. Es sei Körperverletzung mit Todesfolge gewesen. Eine Verurteilung wegen Mordes komme daher nicht in Frage.
Das Urteil wird am Freitag, 14. August, ab 10 Uhr im Landgericht Karlsruhe verkündet.