Wankelmut kann man den Karlsruher Staatsanwälten nun wirklich nicht vorwerfen. Dass die von der Kleinpartei „Die Rechte“ im Europawahlkampf 2019 verwendeten doppeldeutigen Plakate den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten, hat die Staatsanwaltschaft schnell verworfen. „Wir sehen keinen Anlass für Ermittlungen“, hatte ein Staatsanwalt bereits im Mai verkündet.
Beschluss zwingt zu Ermittlungen gegen "Die Rechte"
Auch zwei eindeutige juristische Niederlagen vor dem ersten Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe bleiben die Strafverfolger ihrer Sicht treu. „Wir haben die Ermittlungen aufgenommen, auch wenn wir in der Sache eine andere Rechtsauffassung haben“, stellte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf Anfrage klar.
Pforzheimer vor Gericht erfolgreich
Der Ermittlungsbehörde bleibt auch gar nichts andere übrig. Denn sie sieht sich von der Rechtslage zu dem Schritt gezwungen. Bereits Ende Februar gab das OLG einem Antrag des Pforzheimer Rami Suliman statt, der erfolglos Anzeige erstattet hatte.
Suliman ist Vorsitzender jüdischen Gemeinde in Pforzheim und des Oberrats der Israelitischen Religionsgemeinschaft in Baden. Gemeinsam mit seinem Anwalt Christoph Mährlein wollte Suliman die schnelle Niederlage nicht akzeptieren.
Generalstaatsanwaltschaft mit Rechtsmittel erfolglos
Die beiden Pforzheimer wählten den Weg einer Klageerzwingung. „Auch wenn diese vielfach abschlägig beschieden werden“, so Anwalt Mährlein. In diesem Fall war es anders.
Die Richter ordneten an: „Die Aufnahme von Ermittlungen gegen mutmaßlich Verantwortliche der Partei Die Rechte, namentlich deren Vorstände Sascha Marcel Krolzig und Sven Skoda, wegen des Verdachts der Volksverhetzung ...“. Sinngemäß heißt es in der Begründung, die Staatsanwaltschaft müsse die rechtliche Beurteilung im Zweifel einem Richter überlassen.
Auch ein von der Generalstaatsanwaltschaft eingelegtes Rechtsmittel änderte daran nichts. Der OLG-Beschluss sei gültig. „Die hiergegen gerichtete Gegenvorstellung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wird zurückgewiesen“, so das Oberlandesgericht in einem jetzt bekannt gewordenen weiteren Beschluss vom 17. März.