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Obergrenze gekippt

Städte erhöhen Gebühren für Anwohnerparken – Pforzheim prüft noch

In Baden-Württemberg müssen in mehreren Kommunen Autofahrer für ihren Anwohnerparkausweis deutlich tiefer in den Geldbeutel greifen als bislang. Weitere Städte prüfen diesen Schritt noch.

In der Innenstadt hängen Schilder mit der Aufschrift „auf dem Seitenstreifen“ und „Bewohner mit Parkausweis 18-9 h frei“.
Das Anwohnerparken wird auch in Karlsruhe voraussichtlich um ein Vielfaches teurer. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Illustration

In mehreren Großstädten gibt es Anwohnerparkausweise für etwas mehr als 30 Euro im Jahr, umgerechnet 8 Cent am Tag. Diese Preisobergrenze wurde gekippt - doch manche Kommunen haben bisher ihre Gebühren nicht angepasst, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe.

In Stuttgart gebe es noch keinen konkreten Vorschlag dafür, ebenso in Heilbronn. In Konstanz habe es zunächst den Vorstoß gegeben, die Jahresgebühr auf 240 Euro anzuheben, beschlossen seien nun 120 Euro worden, teilte die Organisation mit. In Pforzheim wurde der Vorschlag zurückgestellt.

Städte dürfen Gebühren selber festlegen

In Baden-Württemberg dürfen die Städte die Gebühren selber festlegen. Die neue Regelung gilt seit Juli 2021, wie die DUH mitteilte. Die bisherige Obergrenze in Höhe von 30,70 Euro pro Jahr sei damit nicht mehr gültig.

In Freiburg wurden die Kosten per Satzung der Stadt Ende vergangenen Jahres von jährlich 30 auf in der Regel 360 Euro für einen Anwohnerparkausweis angehoben. Die Regelung sei vorbildlich. Auch Tübingen drehte an der Preisschraube.

In Mannheim zahlt der Autofahrer ab kommenden Jahr 63,75 Euro und ab 2024 dann 95,63 Euro. In Heidelberg sind 120 Euro und in Karlsruhe 180 Euro im Jahr fällig. In Ulm wird 200 Euro verlangt und ab 2024 sollen es dann 300 Euro sein, wie aus der DUH-Erhebung weiter hervorging.

In Reutlingen seien aktuell 120 Euro für einen Anwohnerparkausweis fällig. Auch zahlreiche kleinere Städte im Südwesten hätten von der Gebührenerhebung schon Gebrauch gemacht.

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