
Zu einem Zusammenstoß eines Einsatzwagens der Polizei und der Fahrerin eines Sprinters ist es am Freitag gegen 12.30 Uhr auf der Kreuzung Güterstraße/Christophallee in Pforzheim gekommen. Dabei wurde ein Polizist verletzt.
Unklar ist derzeit, wie der Unfall passierte und wer dafür die Verantwortung trägt. Die Fahrerin des Sprinters gab gegenüber einem Reporter dieser Redaktion an, sie sei vom Hauptgüterbahnhof her gekommen und in Richtung Landratsamt unterwegs gewesen.
Sie sei bei Grün in die Kreuzung eingefahren und als sie diese schon fast überquert hatte, sei ein Streifenwagen in die rechte Seite ihres Wagens gekracht. Die Frau erklärte ferner, kein Martinshorn gehört zu haben, sodass sie nicht mit dem Einsatzfahrzeug in der Kreuzung rechnete.
Rechtslage erlaubt Einsatzkräften Fahrt trotz roter Ampel
Ob die Frau tatsächlich Grün hatte und der in Richtung Stadtmitte fahrende Streifenwagen dementsprechend eine rote Ampel passierte, ist nun Gegenstand der Ermittlungen, die die Pforzheimer Verkehrspolizei aufgenommen hat.
Auch ob ein Martinshorn betätigt wurde, wird nun untersucht. „Wir haben den Unfall neutral aufgenommen“, gibt Wenz an. Eine andere Dienststelle, also die Verkehrspolizei, bearbeitet den Fall nun weiter.
Polizeisprecher Michael Wenz verweist im Gespräch mit dieser Redaktion auch auf die Rechtslage, die es einer Streife im Einsatz erlaubt, sich über Verkehrszeichen hinwegzusetzen – „bei gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit“, so heißt es bei dem unter „Sonderrechte“ geführten Paragrafen 35 in der Straßenverkehrsordnung.
Polizist zur Untersuchung in Klinik gebracht
Der verletzte Polizist sei zur Untersuchung in eine Klinik gebracht worden, über die Schwere von dessen Verletzungen könne er zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen, erklärte Wenz. Auch dieser Faktor dürfte in dem Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen: Sobald jemand bei einem Unfall zu Schaden kommt, stehe fahrlässige Körperverletzung im Raum, ergänzt der Polizeisprecher.
Die Unfallstelle war etwa eine Stunde nach der Kollision wieder frei.