
Der Fall um einen 31-jährigen Mann, der im August 2021 am Pforzheimer Enzufer tot aufgefunden wurde, wird nun zum „Cold Case“: Die Pforzheimer Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Der aus Kroatien stammende Mann war am Morgen des 24. August 2021 tot auf einer Art Steinquader entdeckt worden.
Wie Staatsanwaltschaftssprecher Henrik Blaßies in einer Pressemitteilung am Montagnachmittag wissen ließ, habe sich im Zuge der Ermittlungen zwar ein Tatverdacht gegen drei Personen ergeben, die in den Stunden vor dem mutmaßlichen Verbrechen Kontakt zu dem Getöteten gehabt hätten.
Doch gegen keinen von ihnen habe sich dieser Verdacht ausreichend bestätigt, um eine Anklage erheben zu können, ist seinen Worten weiter zu entnehmen.
Pforzheimer Ermittler gehen rasch von Tötungsdelikt aus
Schon gleich zu Beginn der Ermittlungen vermutete die Polizei ein Gewaltverbrechen, was Untersuchungen in der Rechtsmedizin an der Uniklinik Heidelberg in der Folge bestätigten. Am Tag nach der Tat richtete die Polizei die 40-köpfige Sonderkommission „Bank“ ein und ging über 150 Spuren nach.
Der Fall hatte damals tiefe Betroffenheit und Entsetzen im Obdachlosen-Milieu rund um den Benckiserpark ausgelöst. Um ihre Trauer zu bekunden, legten viele Menschen an dem Steinquader Blumen und Kerzen nieder.
„Nachdem alle erfolgversprechenden Ermittlungsansätze ausgeschöpft wurden und dabei keine weitergehenden Hinweise auf die Identität des Täters beziehungsweise.der Täter erlangt werden konnten, wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt“, erklärt Blaßies.
Wiederaufnahme bei nachträglichen Hinweisen möglich
Der Staatsanwalt betont indessen, eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei möglich – so sich nachträglich doch noch neue Ermittlungsansätze ergeben, „insbesondere durch bislang unbekannte Zeugen“.
Polizei sucht Zeugen
Wer Hinweise auf den oder die Täter geben könne oder sonstige Wahrnehmungen im Zusammenhang mit den Geschehnissen gemacht habe, kann sich weiterhin unter der Rufnummer (07231) 186-4444 beim Kriminaldauerdienst melden.
Zur Identität der drei damaligen Tatverdächtigen will die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen – im Hinblick darauf, dass es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt werden müssten.