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Amtsgericht Pforzheim

Urteil im Pforzheimer Kinderporno-Prozess ist gefällt: 44-Jähriger muss ins Gefängnis

Ein 44-jähriger Pforzheimer ist am Montag zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Er soll im Darknet die Kinderpornografie-Plattform "The Hidden Door" betrieben haben. Er habe eine "hohe kriminelle Energie" an den Tag gelegt, hieß es bei der Urteilsverkündung am Landgericht Karlsruhe.

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Der 44-jährige Pforzheimer wurde am heutigen Montag im Amtsgericht für Erwerb, Besitz und bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Schriften (d.h. Dateien) verurteilt. Im Darknet hatte er als "lucky eddy" die Plattform "The Hidden Door" betrieben. Foto: pf

Ein 44-jähriger Pforzheimer ist am Montag zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Er soll im Darknet die Kinderpornografie-Plattform "The Hidden Door" betrieben haben . Seine Tat hatte "lucky eddy" bereits eingeräumt , für sein Geständnis wurde ihm eine mildere Strafe in Aussicht gestellt.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim, Abteilung Cybercrime, habe sich in vollem Umfang bestätigt, verkündete der Vorsitzende der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe am Montagvormittag.

Zwischen August 2015 bis zum Zeitpunkt der Verhaftung im März 2019 habe der Angeklagte als Administrator der Kinderpornografie-Plattform "The Hidden Door" nicht nur eine "hohe kriminelle Energie" an den Tag gelegt, sondern diese auch "auf hohem technischen Niveau" ausgelebt. "So etwas gibt es nicht jeden Tag", fasste der Vorsitzende zusammen.

Das kriminelle Kalkül des Angeklagten sei nicht zuletzt anhand der Abschalte-Vorrichtung deutlich geworden, die zum Zeitpunkt des polizeilichen Zugriffs auslöste und alle Daten auf den vorgefundenen Rechnern mittels Verschlüsselung umgehend unzugänglich machte. "Das FBI hatte die Daten zu diesem Zeitpunkt aber bereits gesichert", erklärte der Richter.

Strafen von drei Anklagepunkten zusammengezogen

Ihre Anklage gliederte die Staatsanwaltschaft Mannheim in drei Teile. Für das Einstellen von kinderpornografischen Dateien in 4 Fällen wurde in Fall 1 eine Strafe von 10 Monaten angesetzt, für die schwerwiegenderen Fälle 2 bis 4 jeweils ein Jahr.

Für die Veröffentlichung kinderpornografischer Schriftdokumente im Umfang von rund 10.000 Seiten inklusive 50 Bildern auf der Unterseite "Little Cherine" wurde eine Einzelstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt.

Im letzten und entscheidenden Anklagepunkt, der Ermöglichung des Austauschs kinderpornografischer Bild- und Videodateien in 80 Fällen, belief sich das Strafmaß auf 3 Jahre. Weil die einzelnen Handlungen "zeitlich und psychologisch nicht zu trennen" seien, so der Richter, wurden sie zu der Gesamtstrafe von 4 Jahren und zwei Monaten zusammengezogen.

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