Skip to main content

Was zu beachten ist

Weihnachtsdekoration in Pforzheim: Wann und wie wird geschmückt?

Weihnachtsdekoration steigert die Vorfreude auf das Fest der Liebe. Wann sollte das Schmücken beginnen, wann ein Baum gekauft werden und welche Regeln gibt es?

Weihnachtsdekorationen auf einem Balkon.
Wer riesige Weihnachtsdekorationen auf dem Balkon aufstellt, muss dafür sorgen, dass sie gut gesichert sind. Foto: imago/Horst Rudel

Weihnachten rückt näher. Lichterketten und Christbaumkugeln werden allmählich wieder aus den Kisten gekramt. Ein Nussknacker grinst vom Fenstersims, über die Größe des Weihnachtsbaums und welche Farben die Kugeln haben sollen wird sich Gedanken gemacht. Zweifelsohne scheiden sich seit Jahren die Geister über Kitschiges oder Nostalgisches zu Weihnachten.

Doch ab wann darf dekoriert werden, was müssen Mieter beachten und wann sollte der Weihnachtsbaum in den eigenen vier Wänden stehen? Zwar lässt sich über Geschmack nicht streiten, aber zum Teil gibt es konkrete Regeln. Unser Redaktionsmitglied Stefan Meister hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengetragen.

Ab wann darf weihnachtlich dekoriert werden?

Einen offiziellen Zeitpunkt gibt es nicht. Obwohl in den Supermarktregalen bereits im September zu weihnachtlichen Leckerbissen gegriffen werden kann, beginnt das Schmücken meist recht spät. Aus kirchlicher Sicht ist der November von zahlreichen Tagen des Totengedenkens geprägt. Für evangelische und katholische Gläubige beginnt anschließend die Vorweihnachtszeit. „Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, erst nach dem Totensonntag mit dem Dekorieren zu beginnen“, sagt Claudia Becker, Pressereferentin der Evangelischen Kirche Pforzheim. „Zum ersten Advent dekoriert man für den Advent. Dazu zählen der Adventskranz, Barbarazweige und Bräuche zum Nikolausfest“, erklärt Georg Lichtenberger, Leiter der Katholischen Kirchengemeinde Pforzheim. Ein Weihnachtsbaum werde in den Kirchen erst zwischen dem vierten Advent und Heiligabend in den Kirchen aufgestellt. Die Krippe ist laut Lichtenberger das wichtigste Weihnachtssymbol und wird nach und nach gefüllt.

Gibt es Einschränkungen für Mieter?

Innerhalb der eigenen vier Wände haben Mieter einen großen Spielraum zur Gestaltung der Wohnung. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) sind Klauseln, die diese Freiheit verbieten wollen, ungültig. Nachbarn haben aber Mitspracherecht, wenn die weihnachtliche Festbeleuchtung störend ist. Sollte dies der Fall sein, muss diese um 22 Uhr ausgeschaltet werden. Ebenso findet die individuelle Gestaltungsfreiheit ein Ende, wenn ein Schaden in der Wohnung entstehen kann.

Was gilt bei der Außendekoration?

Es darf ein Weihnachtsbaum auf den Balkon gestellt werden oder ein Nikolaus darf über die Brüstung klettern. Der DMB stellt in diesem Zusammenhang allerdings klar, dass die Fassade nicht ohne die Zustimmung des Vermieters angebohrt werden darf. Ansonsten droht eine Abmahnung oder Kündigung. Dekorationen außerhalb der Wohnung müssen sicher angebracht werden und dürften keine Gefahr für Passanten darstellen. Sollte die Außenbeleuchtung Einfluss auf das Erscheinungsbild des Hauses haben, darf der Vermieter Einspruch erheben.

Darf das Treppenhaus dekoriert werden?

Der DMB stellt hier klar, dass Adventskränze an der Wohnungstür befestigt werden dürfen. Sollte ein Mieter die Absicht haben, das ganze Treppenhaus zu dekorieren, dann muss dies mit den anderen Bewohnern abgesprochen werden. Gleiches gilt für das Aufstellen von religiösen Symbolen. Nachbarn oder der Vermieter können die Entfernung der Dekoration verlangen. Generell sollte das Treppenhaus von sperrigen Dekorationen freigehalten werden. Ebenso gilt es auf Duftkerzen oder Räuchermännchen im Hausflur zu verzichten.

Was sagt die Stadt?

Der Bund hat für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude eine Regelung getroffen. Stadtsprecher Philip Mukherjee stellt klar, dass diese Einschränkungen nicht für private Haushalte und deren weihnachtliche Dekoration gelten. „Die Stadt kann nur an alle appellieren, die weihnachtliche Dekoration möglichst energiesparend zu gestalten“, sagt Mukherjee. Eine rechtliche Grundlage, im Zusammenhang mit Weihnachtsdeko einzuschreiten, gibt es aber laut Mukherjee nicht.

Wann sollte ein Weihnachtsbaum gekauft werden?

Vom Verband Natürlicher Weihnachtsbaum wird empfohlen, für die Weihnachtstage eine Nordmanntanne zu kaufen. Diese kann guten Gewissens aufgrund ihrer Haltbarkeit am ersten Adventswochenende gekauft werden. Zu Hause sollte der Baum am unteren Teil frisch angeschnitten werden, damit der Stamm Wasser besser aufnimmt und die Lebensdauer verlängert wird. Zusätzlich wird empfohlen, den Baum nicht neben eine Heizung oder einen Ofen zu stellen. „Zum Gießen genügt Leitungswasser – Zusätze, wie sie oft im Internet angepriesen werden, bewirken praktisch nichts oder können dem Baum sogar schaden“, erklärt Benedikt Schneebecke, Vorsitzender des Verbands Natürlicher Weihnachtsbaum.



nach oben Zurück zum Seitenanfang