Skip to main content

Rechtsmedizinerin stellt Gutachten vor Gericht vor

Woran starb der Pforzheimer Schmuckhändler?

Wahrscheinlich ist der Pforzheimer Schmuckhändler an Vergiftungen gestorben. Zu diesem Schluss kommt eine Rechtsmedizinerin aus Heidelberg.

Mordprozess Schmuckhändler Pforzheim
Wie und wann der getötete Pforzheimer Schmuckhändler vor über einem Jahr ums Leben kam, hat eine Rechtsmedizinerin in einem Gutachten untersucht. Vor dem Landgericht (hier der Angeklagte) wurde es am 19. Verhandlungstag vorgestellt. Foto: Torsten Ochs

Was genau letztendlich zum Tod geführt hat, sei schwer zu beurteilen, sagte die Wissenschaftlerin vom rechtsmedizinischen Institut in Heidelberg am 19. Verhandlungstag am Freitagnachmittag vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht in Karlsruhe. Es spreche wenig dafür, dass der 57-Jährige nur am eigenen Mageninhalt erstickt sei, sagt sie auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Alexander Lautz.

Mix aus mehreren Faktoren könnte zum Tod geführt haben

Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von Strangulation ausgegangen. Wahrscheinlich führte eher eine Mischung aus verschiedenen Konstellationen zum Tod. Die als K.-o.-Tropfen genutzte Substanz GBL sei beim Opfer gefunden worden, allerdings sei die Dosis nicht tödlich gewesen. Eine häufige Folge von Vergiftungen sei jedoch, dass der Mageninhalt eingeatmet werde. Das könne auch hier der Fall sein, so die Rechtsmedizinerin.

Nicht auszuschließen sei auch, dass die Verletzungen an Hals und Brustkorb entstanden sind, weil der Täter mit Knie oder Ellbogen Druck ausgeübt und eine Atemdepression ausgelöst hat. Stichwort „Burking”. Damit beschreibt die Rechtsmedizin eine spezielle Form des Tötens durch Ersticken. Das führe meist zu unklaren Obduktionsbefunden. „Eine Gewalteinwirkung von außen konnte festgestellt werden, das wird auch durch die Ergebnisse der Obduktion belegt”, so die Rechtsmedizinerin.

Wenn gleich ein Notarzt gerufen worden wäre, hätte der Mann gute Chancen gehabt, zu überleben.
Harald Lustig, Oberstaatsanwalt

Wie sich der Schmuckhändler die Verletzungen an Rücken, Brust und Hals zugezogen hat, sei ebenfalls weiter unklar. Aber: „Er hat sie sich zu Lebzeiten zugezogen”, führte die Rechtsmedizinerin aus. Das hatte das histologische Gutachten von Gewebeproben ergeben. Dass die Verletzungen beim Transport der Leiche ins Elsass entstanden sind, hält sie für unwahrscheinlich. „Von einem Versterben in Pforzheim ist also auszugehen”, fasste Oberstaatsanwalt Harald Lustig zusammen. „Wenn gleich ein Notarzt gerufen worden wäre, hätte der Mann gute Chancen gehabt, zu überleben”, ergänzte die Rechtsmedizinerin.

Angeklagter bestreitet die Tat

Der angeklagte Edelsteinhändler aus dem Landkreis Calw hat behauptet, dass der Schmuckhändler in seinem Büro bewusstlos auf dem Boden lag und er ihn unter anderem am Hals gepackt habe, um ihn auf den Stuhl zurückzusetzen. Anschließend habe er den Toten in Panik in sein Auto geschleppt, ins Elsass gefahren, ihn dort auf einen Waldweg gelegt und angezündet. Einblutungen am Rücken des Opfers hatte der 37-jährige Beschuldigte damit erklärt, dass er die Leiche in sein Auto gezerrt habe. Die Verletzungen an Hals und Oberkörper kämen von Griff unter die Achseln und ans Schlüsselbein.

Die K.-o.-Tropfen waren wie berichtet auch im Sushi gefunden worden, das der Angeklagte dem Schmuckhändler beim Geschäftstermin in seinem Pforzheimer Büro aufgetischt hatte.

Urteil soll am 14. August fallen

Der Prozess geht am 31. Juli weiter. Dann soll unter anderem eine WhatsApp-Nachricht des Angeklagten an den Schmuckhändler abgespielt werden. Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sollen am 11. August gehalten und das Urteil drei Tage später gesprochen werden.

nach oben Zurück zum Seitenanfang