Dies bestätigte der Verein am Freitag. Das Amtsgericht Sinsheim hatte die BVB-Anhänger im Januar 2019 zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.
Weil Berufung eingelegt wurde, lag der Fall seitdem beim Landgericht Heidelberg. Zuerst hatte der „Kicker“ am Donnerstag über den Vorgang, den der Verein nicht weiter kommentieren wollte, berichtet.
Streit mit BVB-Fans hat Vorgeschichte
Hopp, der bei der TSG Mehrheitseigner ist, liegt seit vielen Jahren im Clinch mit Borussia-Fans, die ihn bei Spielen zwischen beiden Clubs regelmäßig auf Spruchbändern und in Sprechchören massiv beleidigt hatten. Beim Amtsgericht Sinsheim gab es immer wieder Verfahren, die teilweise gegen Geldzahlungen eingestellt wurden.
Die Anwälte der BVB-Fans argumentierten, dass beleidigende Gesänge in Fußballstadien üblich und als Teil der Fankultur akzeptiert seien.
Fadenkreuz-Plakat beim ersten Aufeinandertreffen
Der 81 Jahre alte Hopp ist in vielen Fankreisen ein Feindbild, seit er seinem Heimatclub 2008 zum Aufstieg in den Profifußball verhalf. Mit Dortmund eskalierten die Aversionen erstmals im ersten Duell, als ein Fadenkreuz-Plakat mit dem Konterfei Hopps und den Worten „Hasta la Vista, Hopp!“ im Stadion zu sehen war.
Fan-Sperre verpufft während Corona-Pandemie
Zehn Jahre später war das Fadenkreuz-Plakat beim Aufeinandertreffen beider Clubs erneut zu sehen. Daraufhin verhängte das DFB-Sportgericht im Februar 2020 eine zweijährige Sperre für Dortmund-Fans bei Spielen in Hoffenheim. Diese Bestrafung wirkte sich durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Geisterspiele aber kaum aus.