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Partie gegen VfB Stuttgart

Juristisches Derby-Nachspiel der Einkesselung: KSC-Fan erringt Teilerfolg

Mehr als 600 KSC-Fans waren im November 2019 vor dem Derby beim VfB Stuttgart von der Polizei eingekesselt worden – über mehrere Stunden hinweg. Eine Anhängerin der Karlsruher konnte nun vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zumindest einen Teilerfolg verbuchen.

Fanmarsch des KSC begleitet von der Polizei.
Marsch in den Kessel: KSC-Fans beim Derby in Stuttgart Foto: GES

Im juristischen Nachspiel um die Vorfälle beim damaligen Zweitligaderby des VfB Stuttgart gegen den KSC vor drei Jahren hat eine Anhängerin des KSC nun einen Teilerfolg errungen.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht stellte in der jetzt bekanntgewordenen Urteilsbegründung fest, dass das fortgesetzte Festhalten sowie der ausgesprochene Platzverweis rechtswidrig waren. Hingegen wurden die polizeilichen Maßnahmen als solche insgesamt als zulässig gewertet.

Vor dem stets brisanten Landesderby waren am 24. November 2019 mehr als 600 Anhänger des KSC über mehrere Stunden hinweg eingekesselt worden. Der Einsatz hatte für massive Kritik gesorgt, strafrechtliche Ermittlungen gegen den Einsatzleiter wurden aber später allesamt eingestellt.

Der Polizei sind mit dem Urteil die Grenzen aufgezeigt worden.
Benedikt Klas, Rechtsanwalt

„Der Polizei sind mit dem Urteil die Grenzen aufgezeigt worden“, betont Benedikt Klas von den Fächerstadt-Rechtsanwälten, mit Blick auf das neueste Urteil. Klas vertrat die KSC-Anhängerin, die gegen die gesamten polizeilichen Maßnahmen geklagt hatte.

Das Verwaltungsgericht wertete in seiner ausführlichen Urteilsbegründung (91 Seiten) die Einkesselung situationsbedingt als verhältnismäßig, wie auch die erkennungsdienstlichen Behandlungen.

„Die Aufrechterhaltung des Gewahrsams im Anschluss an die polizeilichen Durchsuchungen erfolgte gegenüber der Klägerin rechtswidrig“, stellte das Gericht aber klar. Zumal der Anhängerin damit auch der Zutritt zum Stadion und dem Spiel verweigert worden war.

Einkesselung von KSC-Fans: Ein Fall liegt noch beim Landgericht Karlsruhe

In dem „Kessel-Nachspiel“ ist nun noch ein Verfahren am Landgericht Karlsruhe anhängig. Hierbei geht es um einen damals minderjährigen Fan.

Anders als jetzt das Verwaltungsgericht hatte in diesem Fall das Amtsgericht Ettlingen entschieden, dass sowohl die erkennungsdienstliche Behandlung als auch das Festhalten durch die Polizei rechtswidrig gewesen seien. Das Land als Beklagte hatte damals Berufung eingelegt. Das Verfahren ist noch offen.

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