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Satzungsänderungen

Außerordentliche KSC-Mitgliederversammlung im Juli: Wahlrecht mit 16 ein Thema

Der Karlsruher SC modernisiert seine Satzung. Die Mitglieder werden darüber im Juli abstimmen.

Schattenwurf: Konterfei des  Vereinspräsidenten Holger Siegmund-Schultze vor KSC-Logo.
Schattenwurf: Konterfei des Vereinspräsidenten Holger Siegmund-Schultze vor KSC-Logo. Foto: Markus Gilliar/GES

Der Karlsruher SC gibt sich am 7. Juli bei einer virtuellen, außerordentlichen Mitgliederversammlung eine neue Satzung. Diese sieht unter anderem vor, dass das Stimmrecht unter ihren nunmehr 11.500 Mitgliedern an die Vollendung des 16. Lebensjahres, und nicht, wie bisher, an die Volljährigkeit geknüpft ist.

Zielsetzung der die Änderungen vorbereitenden Struktur- und Satzungskommission sei es gewesen, „die bestehende Satzung des KSC e.V. an die neuen Gegebenheiten nach der Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes in die KSC GmbH & Co. KGaA anzupassen“, heißt es in einer Mitteilung des Vereins.

Es gehe darum, „eine effiziente, zukunftsfähige und moderne Satzung zu schaffen, welche den Zweck des Vereins, die Förderung des Breiten- und Leistungssports, widerspiegelt“.

Ordentliche Versammlung im Herbst

Unter anderem ist vorgesehen, dass die Mitgliederversammlung die beiden nicht dem Präsidium angehörigen Mitglieder des Beirats auf KGaA-Ebene direkt wählt und entsendet. Bislang wurden diese aus dem Verwaltungsrat entsendet. Neuwahlen von Präsidium und Verwaltungsrat, aus dem bisher Michael Steidl und Thomas H. Hock im Beirat vertreten sind, stehen bei der Ordentlichen Versammlung im Herbst an.

„Den einstimmig von der Kommission verabschiedeten Vorschlag gilt es nun mit mehr als zwei Dritteln Zustimmung in der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu verabschieden, um neben der KSC GmbH & Co. KGaA nun auch den KSC e.V. fit für eine erfolgreiche Zukunft zu machen“, sagte KSC-Präsident Holger Siegmund-Schultze mit Blick auf die Versammlung im Juli.

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