Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kann der KSC den neuen Wildpark mit der 2G-Regelung erstmals seit März 2020 wieder voll auslasten. Gleichzeitig fällt die Maskenpflicht komplett weg. Das teilte der Verein am Dienstagmorgen mit.
Durch die Regelung entfällt die Kontaktverfolgung und damit auch die Ticketpersonalisierung. Damit verkauft der Verein nun auch wieder günstigere Tagestickets für die Stehplatzbereiche. Angewendet wird die 2G-Regel zum ersten Mal beim kommenden Heimspiel gegen den SC Paderborn am 31. Oktober um 13.30 Uhr.
„Die 2G-Regelung macht es uns möglich, die viel diskutierte Maskenpflicht im Stadion komplett abzuschaffen. Zuletzt kam es hier bekanntlich immer wieder zu Verstößen, die so nun der Vergangenheit angehören.“, sagte KSC-Geschäftsführer Michael Becker.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur 2G-Regel im KSC-Wildpark:
Wer darf ab sofort noch in den Wildpark?
• Geimpft: Dem Ordnungspersonal muss der digitale oder in Papierform vorhandene Impfnachweis als Bescheinigung über den vollständigen Impfschutz und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
• Genesen: Dem Ordnungspersonal muss ein Genesenennachweis, welcher maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage alt ist sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist der Zutritt durch die durchgängigen regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Soweit aufgrund besonderer Umstände Schülerinnen und Schüler keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, kann der Nachweis auch mit Hilfe ihres nachgewiesenen Alters erbracht werden. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen.
Was ist mit Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?
Nicht impffähige Personen benötigen zusätzlich zum gültigen Personalausweis oder Reisepass ein ärztliches Attest, aus dem klar und eindeutig hervorgeht, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Muss im Wildpark eine Maske getragen werden?
Nein, durch die Wahl des 2G-Optionsmodells entfällt die Maskenpflicht für alle Besucher auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Nur für Beschäftigte gilt weiterhin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.
Sind die Tickets weiterhin personalisiert?
Nein, eine Personalisierung von Eintrittskarten ist nicht mehr Voraussetzung zur Corona-Nachverfolgung. Stattdessen wird auf eine anonymisierte Nachverfolgung via Luca-App, Corona-Warnapp oder Kontaktverfolgungsformular zurückgegriffen, wie es bereits beispielsweise auch in Gaststätten der Fall ist.
Kann ich meine Dauerkarte aufgrund der Änderungen zurückgeben?
Ja, das ist möglich. Über den genauen Prozess der anteiligen Dauerkarten-Rückerstattung für die noch ausstehenden Heimspiele informiert der Verein zeitnah ausführlich.
Wie viele Zuschauer können die Heimspiele besuchen?
Im laufenden Neubau des Wildparks stehen aktuell 20.000 Plätze zur Verfügung. 2.000 Karten werden für Gästefans im Gästeblock reserviert.