Beim Heimspiel gegen St. Pauli am 12. November wurden auf der Südtribüne des BBBank Wildparks Pyro gezündet. Durch den dichten Rauch wurden mehrere Personen verletzt. Zudem wurde die Partie mit Verspätung angepfiffen. Das DFB-Sportgericht hat den Fußball-Zweitligist nun im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro belegt.
Der ursprüngliche Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses sah eine Geldstrafe im sechsstelligen Bereich vor. Wie der KSC nun mitteilt, habe der Verein diesem Strafantrag nicht zugestimmt und in einer ergänzenden Stellungnahme nochmals seine Bemühungen zur Unterstützung bei der Aufklärung der Vorfälle sowie seine Kooperation mit den zuständigen Ermittlungsbehörden dargelegt.
Karlsruher SC distanziert sich von Geschehnissen
„Wir distanzieren uns auch an dieser Stelle nochmals deutlich von den damaligen Geschehnissen und verurteilen diese“, sagt Geschäftsführer Michael Becker. Darüber hinaus, so Becker, befänden wir uns weiterhin in einem regelmäßigen Austausch mit den Ermittlungsbehörden, aber auch mit der organisierten Fanszene, um die Vorfälle aufzuarbeiten. Der KSC begrüße es, dass diese Bemühungen bei der finalen Urteilsfindung des DFB-Sportgerichtes anerkannt und dementsprechend berücksichtigt wurden. Dennoch verbleibe für uns am Ende eine empfindlich hohe Geldstrafe.
Weiter teilt der Verein mit, dass unmittelbar nach den Vorfällen der KSC sein Sicherheitsmanagement evaluiert und zusätzliche Maßnahmen abgeleitet habe und diese seit Beginn der Rückrunde im Januar umsetze.
Im Ergebnis wurde dem KSC sowohl durch die Polizei als auch dem Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe das behördliche Einvernehmen zum Sicherheitskonzept wieder erteilt. Unabhängig davon wird der KSC sein Sicherheitsmanagement fortlaufend überprüfen und optimieren.