Bislang ohne Ergebnis suchen der Karlsruher SC und der Sportrechtevermarkter Sportfive (Hamburg) nach einer einvernehmlichen Lösung, wie sie mit ihrer fortbestehenden Vertragspartnerschaft umgehen werden. Das Oberlandgericht (OLG) in Karlsruhe hatte am 14. Oktober das Urteil des Landgerichts Karlsruhe aus dem November 2019 bestätigt und zwei vom Fußball-Zweitligisten ausgesprochene Kündigungen für unwirksam erklärt.
Michael Becker bestätigte den Badischen Neuesten Nachrichten nun, dass der KSC derzeit ohne Anwälte und auf Arbeitsebene mit Sportfive, vormals Lagardère, über Einigungsmöglichkeiten verhandelt. „Wir streben eine einvernehmliche Lösung an“, bestätigte der Geschäftsführer des KSC. Von einer nach dem OLG-Urteil nicht möglichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision zum Bundesgerichtshof habe der KSC e.V., der Vertragspartner von Sportfive ist, abgesehen.