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Bis zu 5.000 Zuschauer möglich

Abstand von der Maske: Neue Corona-Verordnung bietet im Amateurfußball viele Freiheiten

Die neuen Corona-Regeln für den Sport machen für die Vereine vieles einfacher. Manche Clubs setzen bei den Zuschauern auf die 3G-Regel. Um einen erneuten Saisonabbruch zu verhindern, sehen die Verantwortlichen nur eine Möglichkeit.

Abstandsregeln, Nachverfolgung

GES/ Fussball, ATSV Mutschelbach - SV Langensteinbach, 21.08.2021
Seit’ an Seit’: Zuschauer halten auch im Amateurfußball wenig vom Abstand halten. Eine Maske trägt jeder Besucher mit sich, aber nicht im Gesicht. Foto: Peter Hennrich GES/Peter Hennrich

Das Masken-Merkblatt an der Tür des Kassenhäuschens vorm Mutschelbacher Sportplatz ist ins Jahr gekommen. Es datiert aus dem August 2020, als ein Impfstoff gegen das Virus noch in den Laboren lag.

Die damals angesagten Verhaltensregeln zwölf Monate später noch zu beherzigen, ergibt Sinn, auch wenn die am vergangenen Wochenende in Kraft getretene neue Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg Vereinen wie Zuschauern kaum noch Restriktionen auferlegt – sofern keine 5.000 Personen anwesend sind und ein Mindestabstand von eineinhalb Metern auf dem Gelände zuverlässig eingehalten werden kann.

Neues Corona-Regelwerk gilt seit Sonntag

Seit vergangenem Sonntag gilt das kurzfristig veröffentlichte neue Corona-Regelwerk. Wer sich tags zuvor die Oberliga-Partie des FC Nöttingen gegen den FV Ravensburg oder aber das Derby zwischen dem ATSV Mutschelbach und dem SV Langensteinbach zum Verbandsliga-Auftakt anschauen will, checkt also noch nach der alten Verordnung entweder per Luca-App ein oder füllt ein Formular mit persönlichen Angaben aus. Danach will ein freundlicher Helfer in Mutschelbach wissen: „Maske haben Sie dabei?“ Die Frage wird zu 100 Prozent bejaht.

Dass keiner der Besucher den Mund-Nasen-Schutz auch trägt, ist per se kein Verstoß gegen Vorschriften mehr. Für Zuschauerinnen und Zuschauer bestehe grundsätzlich weder eine Masken- noch 3G-Nachweispflicht bei weniger als 5.000 Personen, heißt es in der Verordnung.

Wenn wir wollen, dass die Saison diesmal durchgespielt wird, müssen wir zusehen, dass möglichst alle Spieler geimpft sind.
Ralf Longerich, Kreisvorsitzende Bruchsal

Auch der Mindestabstand könnte aufgrund der Größe des ATSV-Geländes und der Anzahl der geschätzt 250 Besucher eingehalten werden, doch hier hält wie auf jedem Fußballplatz des Landes die Theorie mit der Praxis nicht Schritt. Der Fan sucht die Nähe. Wie schon im vergangenen Herbst halten die Zuschauer ihre Maske allenfalls in der Hand und so wenig Abstand zueinander wie der Verteidiger beim Zweikampf mit dem Angreifer.

Veranstalter sind in der Pflicht

Der Veranstalter steht in der Pflicht, dass die Regeln befolgt werden. Er muss im Vorfeld abschätzen, ob die Mindestabstände eingehalten werden können. „Ist dies nicht der Fall, muss der Heimverein die 3G-Nachweise durch eine entsprechende Einlasskontrolle gewährleisten“, lässt der Badische Fußball-Verband (bfv) mit Verweis auf die aktuelle Verordnung seine Vereine wissen.

Der 1. CfR Pforzheim setzte zumindest für sein Oberliga-Heimspiel am Freitagabend gegen den 1. FC Bruchsal direkt auf die 3G-Regel. Wer keinen gültigen Nachweis hat, das macht der Verein klar, erhält keinen Zutritt zum Stadion. Darüber hinaus werden die Zuschauer daran erinnert, Masken mitzubringen. Denn sollten sie eines der Gebäude auf dem Gelände betreten wollen, ist diese Pflicht.

Zum Schutz vor Bußgeldern: Einige Clubs gehen auf Nummer sicher

Genauso hatte es am vergangenen Wochenende auch der TSV Zaisenhausen aus dem Fußballkreis Sinsheim gehalten. „Wir müssen als Verein gewährleisten, dass die Abstände zwischen den Zuschauern eingehalten werden“, zitiert Sportvorstand André Ziegler aus der Corona-Verordnung. Das könne er bei einem Derby mit vielen Zuschauern aber nicht garantieren, also gehe er auf Nummer sicher, auch um den Verein vor etwaigen Bußgeldern zu schützen.

„Natürlich hat das beim einen oder anderen Zuschauer auch für Unmut gesorgt, obwohl wir es vorab bekanntgemacht hatten“, stellt Ziegler fest. Um die Nachweise zu kontrollieren, sei darüber hinaus ein deutlich höhere Personaleinsatz nötig gewesen als üblich.

Wir müssen als Verein gewährleisten, dass die Abstände zwischen den Zuschauern eingehalten werden.
André Ziegler, Sportvorstand TSV Zaisenhausen

Die Verordnung besagt auch, dass für Sport im Freien kein 3G-Nachweis erforderlich ist. Dagegen ist bei der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden oder Aufenthaltsräumen eine Maske zu tragen und ein 3G-Nachweis Pflicht.

Diese Vorschrift sorgt bei den Vereinen für die meisten Probleme und Diskussionen, denn in der Altersgruppe der aktiven Fußballer sind nicht alle Spieler geimpft oder genesen. Die Nicht-Immunisierten müssen sich also vor dem Betreten der Gemeinschaftsräume von einer zertifizierten Person testen lassen. Die Kosten in Höhe von bis zu 30 Euro werden ab 11. Oktober aber nicht mehr vom Staat übernommen.

Tests sind Sache der Vereine und Spieler

Der Karlsruher Kreisvorsitzende Thomas Rößler berichtet von Vereins-Anfragen auf Kostenübernahme durch den Verband, stellt aber klar: „Wir haben bei den online durchgeführten Staffeltagen die Vereine darauf hingewiesen, dass Tests Sache des Clubs oder des Spielers sind.“ Rößler geht davon aus, dass die Umstände und auch die Ausgaben so manchen bislang ungeimpften Spieler dazu bewegen, sich auch noch den Piks abzuholen.

Genau dafür hatte auch der Bruchsaler Kreisvorsitzende Ralf Longerich beim Staffeltag geworben. „Wenn wir wollen, dass die Saison diesmal durchgespielt wird, müssen wir zusehen, dass möglichst alle Spieler geimpft sind“, hatte er an die Vereinsverantwortlichen aus seinem Kreis appelliert.

Was im gegenteiligen Fall passieren kann, zeigt sich gerade beim Verbandsligisten VfR Mannheim, der seine ersten beiden Spieltage, darunter auch die Partie an diesem Samstag gegen den FC Kirrlach, wegen gleich mehrerer Corona-Fälle im Team absagen musste. Wenn die Impfquote unter den Fußballern nicht steigt, wird dies sicher nicht der letzte Spielausfall gewesen sein.

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