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Pokalauftakt nach Vorschrift

Corona-Vorgaben und Co.: Das müssen Fußballvereine beim Pokal-Auftakt beachten

Es geht wieder los: Nach monatelanger Zwangspause steht der Amateurfußball vor dem Restart. Allerdings wird noch lange nicht alles so sein wie es einmal war.

Bitte hier Hände desinfizieren_Härtersportpark FC Nöttingen
Hygiene-Stopp: Auf den Sportplätzen werden künftig mehrere Stellen zur Desinfektion der Hände zu finden sein. Foto: Harry Rubner

Nach viereinhalb Monaten Corona-Zwangspause geht es wieder los: Die Fußballer der Region stehen mit der ersten Runde des Verbandspokals vor ihrem Pflichtspielauftakt. Die Vorfreude darüber, sich nach dieser langen Zeit wieder sportlich messen zu dürfen, ist spürbar groß. Jedoch ist noch lange nicht alles wie es einmal war: Die Vereine müssen etliche Auflagen erfüllen, um ihre Spiele austragen zu dürfen.

Wie viele Zuschauer dürfen kommen?

Seit den Lockerungen, die zum 1. Juli eintraten, sind bei Sportveranstaltungen 100 Zuschauer zugelassen. An diese Zahl muss sich unter anderem der badische Landesligist TSV Reichenbach halten, der bereits am Freitagabend (19.30 Uhr) den A-Ligisten KIT SC empfängt. Ab Samstag, 1. August, tritt eine neue Verordnung in Kraft, die es den Veranstaltern erlaubt, bis zu 500 Personen – Sportler, Trainer, Betreuer und Verantwortliche inklusive – auf ihren Plätzen zu begrüßen. Beim SV Kickers Büchig, der am Sonntag (17 Uhr) gegen den Oberligisten 1. CfR Pforzheim antritt, wurde das vorgelegte Konzept für insgesamt 500 Personen vom örtlichen Ordnungsamt

Müssen die Zuschauer ihre Kontaktdaten hinterlassen?

Ja. Eine Erfassung der Kontaktdaten ist zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten unerlässlich und ein Grundpfeiler der Hygienekonzepte. Einige Vereine wie die Kickers Büchig stellen den Vordruck des Datenblatts bereits vorab online zur Verfügung, um Personenanhäufungen am Einlass zu vermeiden – darauf verweist beispielsweise auch der Gegner aus Pforzheim. Zuschauer können das Datenblatt dann vorausgefüllt zum Spiel mitbringen. Der südbadische Landesligist SV Sinzheim, der am Samstag (17.30 Uhr) den SV Bühlertal empfängt, setzt hingegen auf einen Kartenvorverkauf in der Touristeninformation in Bühlertal und am Fremersbergstadion in Sinzheim. Auch hier ist das Ziel, Menschenansammlungen zu vermeiden.

Welche grundlegenden Punkte sieht das Hygienekonzept vor?

Jeder ausrichtende Verein muss ein Hygienekonzept ausarbeiten, das mit den jeweils zuständigen Ordnungsämtern abgestimmt wird. Verpflichtend ist beispielsweise eine strikte Trennung zwischen Zuschauer- und Spielerbereich. Dabei müssen drei Zonen eingerichtet werden: Der Umkleidetrakt, das Spielfeld und die sogenannte Technische Zone, der Coaching-Bereich am Rande des Spielfelds, sind ausschließlich den Spielern, Trainern und dem Betreuerstab vorbehalten. Überall, auch auf den Bänken in der Technischen Zone, muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Ein Wegekonzept und mehrere Stellen zur Desinfektion der Hände sollen für zusätzliche Sicherheit sorgen. Auch die Zuschauer müssen sich an die Mindestabstandsregelung halten. Das werden vielerorts zusätzliche Ordner überprüfen. Zudem ist ein Mund-Nasen-Schutz mitzubringen.

Dürfen sich die Spieler vor Ort in den Umkleiden umziehen?

Der ausrichtende Verein darf die Umkleiden öffnen. Allerdings muss auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Dementsprechend empfiehlt der Badische Fußballverband, die Teams aufzusplitten – beispielsweise in Feldspieler, Torhüter und Ersatzspieler. Diese sollen die Kabinen dann nacheinander unter Einhaltung der Hygienebestimmungen betreten. In geschlossenen Räumen soll ohnehin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. „Unsere Kabinen sind zum Glück sehr groß, den Mindestabstand haben wir auf den Bänken markiert”, sagt beispielsweise Alexander Rabsteyn, Vorsitzender des TSV Reichenbach. Die Spieler sollen sich dennoch so kurz wie möglich in der Kabine aufhalten, Ansprachen sollen im Freien erfolgen.

Sind die Duschen geöffnet?

Die Vereine dürfen ihre Duschen grundsätzlich öffnen. Allerdings muss auch hier der Mindestabstand eingehalten, einzelne Duschen müssen eventuell gesperrt werden. Die Spieler müssen nacheinander, gegebenenfalls in Kleingruppen, duschen.

Darf bewirtet werden?

Auch hier gilt: dürfen ja, müssen nein. Ob Gastronomiebetriebe und Wurstbuden tatsächlich öffnen, liegt im Ermessen der Verantwortlichen. Es müssen sämtliche, für die Gastronomie geltenden Vorschriften beachtet werden. Abstandsmarkierungen werden seitens der Verbände zusätzlich empfohlen.

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