Es war eine Situation, mit der man sich beim Badischen Fußballverband (bfv) – und auch bei sämtlichen anderen Sportverbänden – zuvor noch nie konfrontiert gesehen hatte: Die Corona-Pandemie machte dem Spielbetrieb einen Strich durch die Rechnung. Weil es in der Spielordnung des bfv keinen Paragrafen zur Wertung beim Eintreffen von Ereignissen höherer Gewalt gab, musste man anhand allgemeingültiger, zivilrechtlicher Grundsätze Entscheidungen treffen.
Im Juni segnete ein außerordentlicher Verbandstag den Vorschlag des Präsidiums ab, anhand der Quotienten-Regelung Aufsteiger zu ermitteln. Auf Absteiger wurde im Sinne der Rechtssicherheit verzichtet, was negative Auswirkungen auf die Staffelgrößen hatte. Genau deshalb soll nun nachjustiert werden: Beim ordentlichen 39. Verbandstag steht der neue Paragraf 4c der Spielordnung zur Abstimmung – und genau der soll sich dieser Thematik annehmen.
Zwei Möglichkeiten vorgesehen
Im Grundsatz geht es um eine Ermächtigungsgrundlage für den Verbandsvorstand, im Falle eines erneut notwendigen Saisonabbruchs nach relativ klaren Vorgaben die Spielrunde werten zu können. Zwei Möglichkeiten sind dafür vorgesehen, sofern die Meisterschaftsrunde nicht bis zum 15. Juli beendet werden kann: Die Annullierung, die laut des neuen Paragrafen in der Regel dann sachgerecht ist, wenn die überwiegende Zahl der Mannschaften einer Staffel weniger als 50 Prozent aller Meisterschaftspiele absolviert hat. Ist mehr als die Hälfte der Partien gespielt, „sind in der Regel sowohl direkte Aufsteiger als auch direkte Absteiger anhand der Quotienten-Regelung zu ermitteln. Ein Auf- oder Abstieg für Mannschaften, die auf Grundlage der Quotienten-Regelung einen Relegationsplatz belegen, erfolgt in diesem Fall nicht“ (Absatz 3.2.), heißt es weiter.
„Mit der Aufnahme der vorgeschlagenen Bestimmung in die Spielordnung wird Rechtssicherheit und -klarheit für alle beteiligten Vereine über mögliche spieltechnische Konsequenzen geschaffen“, schreibt der Verband in der Begründung. Bewusst seien die Regelungen dabei so ausformuliert, dass entsprechende Entscheidungen auch für einzelne Staffeln und gegebenenfalls auch unterschiedlich getroffen werden können. Dies erscheine notwendig, da damit gerechnet werden muss, dass eine neuerliche Pandemie eventuell nur einzelne Regionen und damit auch nur einzelne Staffeln erfasst.
„Der Vorschlag entspricht dem, was die von uns beauftragten externen Gutachten für rechtssicher halten und auch dem, was die Vereine schon im Juni beim außerordentlichen Verbandstag mehrheitlich wollten“, sagt bfv-Präsident Ronny Zimmermann und wirbt daher um die Zustimmung der Delegierten. „Die Vereine haben das Recht zu entscheiden, ob der Vorschlag so in Ordnung ist, schließlich geht es um ihre Schicksale“, so Zimmermann. Denn es ist alles andere als ausgeschlossen, dass der neue Paragraf bereits in dieser Saison zum Einsatz kommen muss.