Die Tennisverbände in Baden-Württemberg wollen die Rückkehr auf den Court auf juristischem Wege erzwingen. Wie der Badische Tennisverband (BTV) und der Württembergische Tennis-Bund (WTB) am Freitag mitteilten, haben sie beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Eilantrag eingereicht, um die Öffnung der Tennishallen in Baden-Württemberg durchzusetzen.
„Nachdem das Sozialministerium nicht auf unsere mehrmaligen Forderungen nach einer greifbaren Perspektive eingegangen ist, sahen wir uns gezwungen, diesen Schritt zu gehen“, erklärte WTB-Präsident Stefan Hofherr, der dem Antrag realistische Chancen einräumt. BTV-Präsident Stefan Bitenc verwies darauf, dass im Tennis Hygienemaßnahmen problemlos eingehalten werden könnten.
BTV und WTB beklagen in ihrer Mitteilung die „Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Bezug auf den Tennissport“. In vielen Landkreisen Baden-Württembergs liege der Inzidenzwert mittlerweile unter 35. Zudem dürfe in anderen Bundesländern, etwa in Hessen, zu zweit in der Halle gespielt werden.
Wunsch nach differenzierter Betrachtung der Sportarten
Zuletzt war der Lockdown für den Amateur- und Breitensport bis mindestens zum 7. März verlängert worden. In mehreren Sportarten, etwa im Handball und im Tischtennis, war die Saison daraufhin abgebrochen worden. Die Tennisrunde beginnt normalerweise frühestens im Mai.
Man wünsche sich eine differenzierte Betrachtung der Sportarten, erklärte BTV-Geschäftsführer Samuel Kainhofer.