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Corona-Verordnung im Amateursport

Tests, Masken und mehr: Was Fußballvereine und Zuschauer vor dem Saisonstart beachten müssen

Tausende Fußballfans werden am Wochenende zum Saisonstart wieder auf die Sportplätze der Region strömen. Die Corona-Regeln können von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Wir haben zusammengefasst, was aktuell wo gilt – und was sich in den kommenden Wochen noch ändern könnte.

Maskenpflicht oder nicht: So einfach ist die Frage nicht zu beantworten, denn sie hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen von der geltenden Inzidenzstufe im Stadt- oder Landkreis. Zum anderen aber auch von der Zuschauerzahl.
Maskenpflicht oder nicht: So einfach ist die Frage nicht zu beantworten, denn sie hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen von der geltenden Inzidenzstufe im Stadt- oder Landkreis. Zum anderen aber auch von der Zuschauerzahl. Foto: Simone Kochanek

Mit der ersten Runde des Verbandspokals startet an diesem Wochenende die Saison im badischen Amateurfußball. Da gegenüber den bereits laufenden Testspielen dann wieder mit deutlich mehr Zuschauerinteresse zu rechnen sein wird, rücken die Vorgaben aus der Corona-Verordnung verstärkt in den Mittelpunkt.

Die Regelungen sind relativ streng – und sie können sich wöchentlich ändern.

Unser Redaktionsmitglied Marcel Winter gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie viele Zuschauer dürfen denn nun kommen?

Das regelt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28. Juni. Entscheidend ist hierbei die Inzidenzstufe, in der sich der jeweilige Stadt- beziehungsweise Landkreis befindet. Liegt die 7-Tage-Inzidenz bei höchstens 10, sind 1.500 Zuschauer zugelassen. In Inzidenzstufe zwei (7-Tage-Inzidenz bei 10,1 bis 35) sind es nur noch 750, in Stufe drei (35,1 bis 50) schließlich 500. Steigt die 7-Tage-Inzidenz über den Wert von 50, dürfen nur noch 250 Zuschauer kommen. Amateursport im Freien ist dann aber ohnehin nur noch mit Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Ein Spielbetrieb wäre dann wohl nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Wie ist die aktuelle Situation in den Landkreisen? Was gilt wo?

Während der Stadtkreis Pforzheim und der Enzkreis mit Werten um drei an diesem Wochenende sicher in der ersten Inzidenzstufe liegen, ist der Stadtkreis Karlsruhe an diesem Wochenende noch in Inzidenzstufe zwei zu finden. Der Landkreis Karlsruhe rutscht ab diesem Donnerstag nach fünf Tagen Inzidenz über zehn ebenfalls in die zweite Stufe. Noch in Inzidenzstufe eins liegen hingegen der Landkreis Heilbronn und der Rhein-Neckar-Kreis. Das führt dazu, dass beispielsweise innerhalb des Fußballkreises Sinsheim unterschiedliche Regelungen gelten.

Ab welcher Zuschauerzahl ist eine Maske Pflicht?

In der Inzidenzstufe eins gilt bei einer Überschreitung von 300 und in den Inzidenzstufen zwei bis vier bei mehr als 200 Zuschauern die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Das heißt: Letztlich kann ein zusätzlicher Zuschauer dazu führen, dass alle Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung aufsetzen müssen. Der gastgebende Verein müsste da in diesem Fall über Lautsprecherdurchsagen bekanntmachen und auch durchsetzen.

Was gilt für die Zuschauer ansonsten noch?

Die allgemeine Abstandspflicht von 1,5 Metern hat weiterhin Bestand. Es gelten allerdings die Ausnahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (25 Personen in Inzidenzstufe eins; 15 Personen aus drei Haushalten in den Inzidenzstufen zwei und drei, wobei die Geimpften jeweils nicht mitgezählt werden). In der Praxis dürfte dies unmöglich zu kontrollieren sein.

Ist ein Impfnachweis oder ein negativer Test notwendig?

Nur in den Inzidenzstufen drei und vier. Dieser müsste dann schon beim Einlass vom Personal des Heimvereins kontrolliert werden. In den ersten beiden Inzidenzstufen braucht es einen solchen Nachweis nicht. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Spieler, die auch die Umkleidekabinen und Duschen aktuell ohne Test- oder Impfnachweis benutzen dürfen. Steigt die Inzidenz über 35 würde sich das ändern.

Was müssen die Vereine in jedem Fall beachten?

Neben einem Hygienekonzept ist die Datenerfassung aller Personen auf dem Sportgelände vorgeschrieben. Darunter fallen neben den Zuschauern und Spielern auch die Schiedsrichter und das Funktionspersonal. Die Erhebung kann unter Einhaltung des Datenschutzes manuell (zum Beispiel Einzelformulare auf Papier, Listen sind nicht datenschutzkonform) oder elektronisch per App erfolgen. Viele Vereine bieten inzwischen auch Zweiteres an, haben aber zusätzlich Formulare ausliegen. Zuschauer sollten mehr Zeit mitbringen, weil es vereinzelt zu Rückstaus an den Eingängen kommen kann.

Was ist für die kommenden Wochen zu erwarten?

Die Inzidenzwerte lassen sich freilich nicht vorhersagen. Fest steht aber, dass steigende Zahlen die Vereine hart treffen würden, besonders dann, wenn die Grenze zur Inzidenzstufe drei gerissen wird. Das Kontrollieren von Test- beziehungsweise Impfnachweisen wäre ein erheblicher Mehraufwand für die Ehrenamtlichen. Die drei baden-württembergischen Fußballverbände betonen daher immer wieder, wie wichtig es ist, steigenden Infektionszahlen vorzubeugen. Zu Beginn der Woche riefen die Verbände gemeinsam zur Corona-Impfung auf. Das Motto: „Impfen ist die beste Verteidigung.“ Denn die Angst vor dem dritten Saisonabbruch in Folge ist bei allen Beteiligten groß.

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