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Karlsruher Radfahrerin

130-Euro-Knöllchen: Radfahrt bei Rot ging um die Kurve

Das dicke Knöllchen für eine Karlsruher Radfahrerin wegen Missachtung einer roten Ampel beschäftigt weiter viele Interessierte. Die Beschuldigte überlegt nach dem Urteil des Amtsgerichts, wie sie weiter vorgehen will.

Am 10. Januar 2023 warten an der Kreuzung von Durlacher Allee und Ostring Autos und Radfahrer nebeneinander auf Grün.
So ist es richtig: Radfahrer warten an der Kreuzung von Durlacher Allee und Ostring bei Rot neben den Fahrspuren für die Autos. Steht diese Ampel an der Hauptfahrbahn auf grün, haben alle geradeaus Fahrenden freie Fahrt. Foto: Jörg Donecker

Nicht geradeaus parallel zur Durlacher Allee über eine Ampelkreuzung geradelt ist die Karlsruherin Regina Dahmen, die jetzt nach der Hauptverhandlung im Amtsgericht Karlsruhe auf einem 130-Euro-Knöllchen sitzen bleibt.

Sie kam vielmehr auf dem Zweirichtungs-Radweg neben dem Ostring am Messplatz entlang an die Durlacher Allee. Dort bog sie nach rechts in die Ausfallstraße Richtung Durlach ab.

Kassiert hat Dahmen das Bußgeld wegen fahrlässiger Missachtung der roten Ampel auf der Verkehrsinsel an der Kreuzung von Durlacher Allee und Ostring. Dort bekommen Fußgänger und Radfahrer nur bei Bedarf auf Knopfdruck Grün.

Missverständliche Routenbeschreibung

Die Fahrtroute war in den bisherigen Berichten vor dem Urteil missverständlich geschildert. So konnte der Eindruck entstehen, strittig sei die Sachlage für geradeaus fahrende Radler. Doch geht es ums korrekte Rechtsabbiegen per Rad Richtung Durlach an der Stelle.

Regina Dahmen überlegt noch, ob sie sich in der Angelegenheit nun an das Oberlandesgericht wendet. Dies sei nach einer Erstinformation, die sie im Gerichtsgebäude erhielt, grundsätzlich möglich, sagt sie.

Vor einer Entscheidung werde sie zunächst weitere Informationen einholen, auch über Details der Urteilsbegründung.

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