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Landratsamt revidiert

Höhenstraße in Dobel: Bürgerbegehren für den Erhalt des Waldes ist doch zulässig

Das Bürgerbegehren für den Erhalt des Waldes an der Höhenstraße in Dobel ist nun doch zulässig. Zuvor hatte eine Stimme aus dem Gemeinderat für einen Bürgerentscheid gefehlt. Jetzt ist die Kommunalaufsicht eingeschritten.

Ein Bürgerbegehren zur Erhaltung des Waldes an der Höhenstraße in Dobel wurde  im Dobler Gemeinderat abgelehnt. Wie es jetzt weitergeht, muss mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt Calw geklärt werden
Bäume oder Baugebiet? Ein Bürgerbegehren zur Erhaltung des Waldes an der Höhenstraße in Dobel ist nun doch zulässig. Foto: Birgit Graeff-Rau

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