Höhenstraße in Dobel: Bürgerbegehren für den Erhalt des Waldes ist doch zulässig
Das Bürgerbegehren für den Erhalt des Waldes an der Höhenstraße in Dobel ist nun doch zulässig. Zuvor hatte eine Stimme aus dem Gemeinderat für einen Bürgerentscheid gefehlt. Jetzt ist die Kommunalaufsicht eingeschritten.