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Prozess in Calw

Tod von zwölf Schlittenhunden in Dobel: Halterin zu Geldstrafe verurteilt

Urteil in Calw: Nach dem Tod von zwölf Schlittenhunden in Dobel ist die Halterin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

Die Angeklagte (links) und ihr Verteidiger Jörg Messerschmidt vor Beginn der Verhandlung zum Prozess in Calw wegen toter Schlittenhunde.
Die Angeklagte (links) und ihr Verteidiger Jörg Messerschmidt vor Beginn der Verhandlung zum Prozess in Calw wegen toter Schlittenhunde. Foto: Julian Rettig/dpa

Nach dem Tod von zwölf Schlittenhunden in Dobel hat das Amtsgericht Calw die Halterin am Dienstag zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Damit gilt sie nicht als vorbestraft.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze zu je 50 Euro beantragt. Die Verteidigung hatte eine Strafe von höchstens 90 Tagessätzen zu maximal 40 Euro gefordert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau das Leid der Hunde billigend in Kauf genommen und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Die Halterin und Tierärztin hatte 26 Huskys in einer Juli-Nacht 2021 in 18 Transportboxen in ein Transportfahrzeug in Dobel nahe Pforzheim gesperrt.

Schlittenhunde in Dobel starben wohl an Mischung aus Überhitzung und Ersticken

Zwölf Tiere überlebten diese Nacht nicht, zwei mussten in eine Tierklinik gebracht werden. Die Todesursache sei wahrscheinlich eine Mischung aus Überhitzung und Ersticken, auch wenn man das nicht hinreichend beweisen könne, sagte der Richter.

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vor Prozessbeginn protestierten am Dienstag Aktivisten der Tierschutzorganisation Peta vor dem Amtsgericht.

Die Tierschutzorganisation Peta macht eine Protestaktion gegen Schlittenhunderennen vor Prozessbeginn wegen toter Schlittenhunde vor dem Gericht.
Die Tierschutzorganisation Peta macht eine Protestaktion gegen Schlittenhunderennen vor Prozessbeginn wegen toter Schlittenhunde vor dem Gericht in Calw. Foto: Julian Rettig/dpa

Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht, weil die Beschuldigte im vergangenen Jahr Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte.

Beim Prozessauftakt am Dienstag beschränkten sie und ihr Verteidiger den Einspruch auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch – das heißt, dass sie lediglich gegen die im Strafbefehl geforderte Strafe von 150 Tagessätzen Einspruch erhoben. Das verkürzte die Verhandlung. Das Urteil ist rechtskräftig.

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