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Neue Verordnung

Energiesparen in Ettlingen: An Stadtmauer und Schloss bleiben die Lichter aus

Nachtfotos von historischen Gebäuden in Ettlingen, die bislang illuminiert wurden, sind vorerst passé. Eine Bundesverordnung zwingt zum Energiesparen. Was alles dunkel bleibt.

Das Ettlinger Schloss wird nachts nicht mehr beleuchtet, um Energie zu sparen.
Das Ettlinger Schloss zählt zu den Gebäuden, bei denen die Stadt künftig auf eine Illuminierung verzichten muss, um Energie zu sparen. Foto: Julia Trauden

Sie ist ein Wortungetüm erster Güte: Die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“. Kein Witz, sie heißt tatsächlich so, und verpflichtet als Verordnung der Bundesregierung zum Energiesparen.

Unter anderem dürfen Gebäude und Baudenkmäler nicht mehr angestrahlt werden, es sei denn, es handelt sich um Sicherheits- und Notbeleuchtung. Ausgenommen von der Vorschrift sind, so nachzulesen in Paragraf acht, „kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten“.

Rund 250 Lampen fürs Anstrahlen in Ettlingen

Ettlingens Hauptamtsleiter Andreas Kraut sagt, es gebe rund 250 Lampen, die laut Stadtwerken in Ettlingen zum Anstrahlen dienen. Unter das Beleuchtungsverbot, das die Stadt ab kommender Woche umsetzt, fallen beispielsweise das historische Rathaus, der Rathausturm, das Schloss und diverse Brunnen wie beispielsweise der Narrenbrunnen.

Hinzu kommen Objekte wie die Friedrichsbrücke, Albwehre oder die historische Stadtmauer. Da soll es fortan abends und nachts dunkel bleiben, und zwar mindestens bis zum 28. Februar 2023. Dann endet die Verordnung zunächst mal.

Kraut erklärt, man stehe auch in Kontakt mit den Kirchen, die besondere Gotteshäuser nachts illuminieren, sowie den Ortsverwaltungen. Gemeinsam mit den Stadtwerken und der Stadtbau habe man einen Krisenstab gebildet und beleuchte so manches Objekt schon länger nicht mehr. Das nächtliche Dauerhell im Rathausfoyer solle demnächst ebenfalls der Vergangenheit angehören.

Stadt Ettlingen sieht sich in einer Vorbildfunktion

Die Stadt habe eine Vorbildfunktion beim Energiesparen. „Sonst können wir das auch nicht von den Bürgern verlangen.“ Bei der Straßenbeleuchtung werde geprüft, ob beispielsweise wenig genutzte Verbindungsstraßen zwischen Ortsteilen unbedingt beleuchtet werden müssten. Die Abschaltung oder spärlichere Beleuchtung in Wohngebieten „ziehen wir nicht in Betracht“.

Denn man müsse auch ans Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung denken. 48 Prozent der Straßenbeleuchtung sei inzwischen in Ettlingen auf LED umgestellt. Das Tempo solle hier weiter erhöht werden. Konkret: Statt 500 Umrüstungen jährlich sollen es 1.500 werden. Geld stehe im Haushalt bereit.

Die Polizei sieht in der neuen Bundesverordnung auch Risiken wegen möglicher Angsträume. Es gebe aber, so Christopher Moll vom Revier Ettlingen, akut keine neuralgischen Punkte in der Stadt, bei denen ein Abschalten von Beleuchtung problematisch sei.

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