Skip to main content

Merkmale eines Mordversuchs erfüllt

Plädoyers im Malscher Brandstifter-Prozess: Puzzlestücke ergeben kein eindeutiges Bild

Bösartiger Tyrann oder verängstigter, alter Mann? Der mutmaßliche Brandstifter von Malsch bleibt auch am letzten Prozesstag ein Rätsel.

Der Vorsitzende Richter Fernando Sanchez-Hermosilla eröffnet den Prozess.
Der Vorsitzende Richter Fernando Sanchez-Hermosilla eröffnet den Prozess. Foto: Uli Deck/dpa

Für Staatsanwalt David Mattern ist der Fall klar. Der alte Mann auf der Anklagebank hat – wenn überhaupt – nur wenig Mitleid verdient.

Voller Heimtücke und mit gemeingefährlichen Mitteln wollte er im März vergangenen Jahres dafür sorgen, dass sein verhasster Schwiegersohn einen grausamen Tod stirbt.

Also schlich sich der damals 87-Jährige, mit Benzinkanister und Streichholz bewaffnet, an jenem Frühlingsabend zur Wohnung seiner Tochter in Malsch.

Als deren Mann, alarmiert durch ein Geräusch, die Terrassentür aufschiebt, überschüttet ihn der Angeklagte mit einem Brandbeschleuniger und wirft erst eines, dann noch ein zweites brennendes Streichholz hinterher.

Er hatte den klaren Vorsatz zu töten.
David Mattern, Staatsanwalt

„Dabei hat er seinem Opfer direkt in die Augen geschaut“, erinnerte der Staatsanwalt an die Zeugenaussage des Schwiegersohns, der den Anschlag mit schlimmen Brandwunden an Händen und Armen überlebt hatte. „Er hatte den klaren Vorsatz, ihn zu töten“, folgerte David Mattern und fordert eine Haftstrafe von acht Jahren.

Der Angeklagte gibt Rätsel auf

Doch ist das wirklich so klar? Während des Prozesses im Karlsruher Landgericht hatte der Angeklagte immer wieder Rätsel aufgegeben. Zwischen den Vollzugsbeamten, die ihn aus der Haft in den Saal führten, wirkte er kränklich, schwach und sehr, sehr alt.

Mit brüchiger Stimme beantwortete er am ersten Verhandlungstag die Fragen zu seiner Person.

Im Verlauf jedoch verfolgte er mit offensichtlich wachem Interesse und klarem Verstand die Zeugenaussagen. Immer wieder gab er seinem Verteidiger Hinweise. Wer auch immer im Zeugenstand auftrat – egal ob Polizist, Tochter, Schwiegersohn oder ehemaliger Mieter – kein Einziger beschrieb den Angeklagten als schwächlichen Greis.

Zeugen beschreiben ihn als vital und resolut

Ganz im Gegenteil. Er lebte allein, fuhr noch selbst Auto. Vital und resolut muss er noch bis zuletzt aufgetreten sein.

Seine Wutausbrüche waren gefürchtet und wegen massiver Drohungen gegen das Eigentum seiner Tochter und das Leben seines Schwiegersohns, den er gern als „inkompetenten Faulenzer“ bezeichnete, hatte er vor zwei Jahren eine Geldstrafe von 600 Euro kassiert.

Der 88-jährige Angeklagte (links) wartet im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe zusammen mit seinem Anwalt Michael Storz auf den Verhandlungsbeginn.
Der 88-jährige Angeklagte (links) wartet im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Karlsruhe zusammen mit seinem Anwalt Michael Storz auf den Verhandlungsbeginn. Foto: Uli Deck/dpa

Auch unmittelbar nach der Tat muss Herbert W. bei klarem Verstand gewesen sein. Der Polizist, der ihn in der Tatnacht festgenommen hatte, erinnerte sich an einen körperlich beeinträchtigten aber klar orientierten Mann, der den Grund seiner Verhaftung sehr wohl verstand.

„Als ich ihm den Grund für die Festnahme erklärt und ihn belehrt hatte, sagte er nur: ‘Das haben die verdient’.“ Mehrfach habe er dann während der Fahrt aufs Revier auf seinen Schwiegersohn, „den Faulenzer“, geschimpft und davon gesprochen, dass seine Tochter und ihr Mann ihm alles Geld genommen hätten.

Wurde die Angst vor der Verarmung zur Psychose?

Dass Herbert W. in der festen Überzeugung lebte, dass seine Tochter und ihr Mann ihn ausnehmen wollten, war schon am ersten Verhandlungstag überdeutlich geworden.

Aber reicht das als Motiv für die Tat? Könnte sich die Angst vor der Verarmung zu einer handfesten Psychose ausgewachsen haben, die die Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit des Mannes letztlich komplett außer Kraft gesetzt hatten?

Zur Klärung dieser Frage war mit besonderer Spannung das Gutachten des Psychiaters erwartet worden, der Herbert W. nach seiner Festnahme eingehend untersucht hatte.

Flammen lodern aus einem Haus. Davor Schaulustige und Einsatzkräfte.
Versuchter Mord? Vor dem Landgericht in Karlsruhe wird gegen den mutmaßlichen Brandstifter eines großen Feuers in Malsch im März 2020 verhandelt. Dabei wurde ein Mensch verletzt und das Haus unbewohnbar. Foto: Privat

Doch auch der hatte letztlich keine wirkliche Erklärung. Er bescheinigte dem Angeklagten allenfalls eine leichte, demenzielle Entwicklung. Auf Grund des Alters sei es zu hirnorganischen Veränderungen – einer so genannten vaskulären Demenz – gekommen, die eine zunehmende gedankliche Einengung zur Folge haben. Das führe auch dazu, dass sich bestimmte schon vorhandene Persönlichkeitsmerkmale zuspitzen.

„Er fühlt sich subjektiv in einer ausweglosen Situation“, erklärte der Psychiater. Aber die Steuer- und Einsichtsfähigkeit sei dadurch höchstens vermindert.

Staatsanwalt sieht in der Tat einen Mordversuch

„Ich wollte niemanden töten“, hatte der Angeklagte beim Auftakt der Verhandlung vor einer Woche noch mit brüchiger Stimme zu Protokoll gegeben.

Staatsanwalt Mattern hält das für eine Schutzbehauptung. Das Verhalten von Herbert W. vor, während und nach der Tat spricht aus seiner Sicht eine ganz eindeutige Sprache: Der alte Mann hatte den Anschlag mit dem Ziel geplant, den 60-Jährigen zu töten. Dafür hatte er zuvor ein Fluchtauto gemietet und sogar einen entsprechenden Kalendereintrag gemacht.

Wir müssen hier genauer hinschauen.
Michael Storz, Verteidiger

Verteidiger Michael Storz warnte in seinem Plädoyer davor, die Persönlichkeit seines Mandanten nur schwarz-weiß zu sehen. „Er wollte ein Zeichen setzen, ja, aber es ging nicht um Mord“, betonte er. Die klassischen Mordmerkmale dürften hier keine Anwendung finden. „Das Klischee des eigenbrötlerischen, selbstsüchtigen Tyrannen bietet sich an. Aber wir müssen hier genauer hinschauen“, so Storz. Er forderte eine Freiheitsstrafe von unter fünf Jahren.

Die Tat und ihr Auslöser – sie geben offensichtlich auch dem Angeklagten selbst Rätsel auf. „Ich weiß nicht, wie ich dazu gekommen bin“, sagte er in seinem Schlusswort. „Aber es tut mir sehr leid.“ Das Urteil in dem Fall wird am 19. Oktober verkündet.

nach oben Zurück zum Seitenanfang