Skip to main content

Verordnung für die Corona-Pandemie

Karlsruhe, Pforzheim, Rastatt, Europa-Park: So unterschiedlich geht die Region mit dem Alkoholverbot um

Die Corona-Verordnung des Landes sieht ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen vor. Kommunen und Veranstalter aus der Region gehen damit unterschiedlich um.

Ausschank und Konsum untersagt: Ein Alkoholverbot gilt laut Corona-Verordnung für bestimmte Flächen. Diese definieren die Behörden vor Ort.
Ausschank und Konsum untersagt: Ein Alkoholverbot gilt laut Corona-Verordnung für bestimmte Flächen. Diese definieren die Behörden vor Ort. Foto: Philipp Schulze picture alliance/dpa

Corona-Verordnungen scheinen nicht den Anspruch zu haben, sonderlich verständlich zu sein. So ist mittlerweile zwar das seitens der Landesregierung ausgesprochene Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen bekannt – aber für welche Fälle gilt das genau? Auch Leserinnen und Leser melden sich mit der Frage, wo denn das Verbot in der Alarmstufe II nun gilt und was noch erlaubt ist.

Es ist eine Art Gastronomie to go.
Christian Schmid, Bürgermeister Iffezheim

In der Verordnung des Landes heißt es, der „Ausschank und Konsum von Alkohol auf von der zuständigen Behörde im Benehmen mit der zuständigen Ortspolizeibehörde festzulegenden Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“, der sei untersagt. Kurzum: Die Entscheidung treffen die Behörden vor Ort.

Was ist mit dem Drive-in-Weihnachtsmarkt auf der Iffezheimer Galopprennbahn? Dort fahren Autos vor und können an einem Stand Glühwein, Punsch oder Cocktails abholen. „Es ist eine Art Gastronomie to go“, erklärt Bürgermeister Christian Schmid. Es handle sich nicht um öffentlichen Raum, sondern um ein abgeschlossenes Gelände. Die Autofahrer dürften ihr Fahrzeug nicht verlassen. Man beobachte aber, ob der Gesetzgeber die Verordnung verschärfe. „Wir sind mit dem Veranstalter im Gespräch“, sagt Schmid.

Rastatt: Verbot im Innenstadtbereich?

Ein anderer Fall ist der Europa-Park in Rust. Im Historischen Schlosspark Balthasar gibt es dort ein Winterdorf mit Verkaufsständen. Auf Facebook zeigten Besucher, Videos vom Wochenende nach der Verordnung, die geschlossene Verkaufsstände zeigten. In diesen waren vorher entsprechende Gastro-Angebote untergebracht.

Man orientiere sich an den Umsetzungen für die Gastronomie in Freiburg, erklärt Europa-Park-Sprecherin Diana Reichle. „Diese dürfen jedoch in Rücksprache mit den Behörden ohne den Ausschank von alkoholischen Getränken weiterbetrieben werden.“ Und: „Mit den parkübergreifenden 2G-plus-Regelungen und dem Online-Ticket sehen wir uns sehr gut und sicher für eine winterliche Öffnung gerüstet.“

Anders stellt sich die Lage auf öffentlichen Flächen der Gemeinden und Städte der Region dar. Das Ordnungsamt der Stadt Rastatt hat schon Flächen benannt, auf denen kein Alkohol mehr ausgeschenkt oder konsumiert werden soll. Dazu zählen nach Angaben einer Sprecherin der Innenstadtbereich mit Fußgängerzone sowie der Schlosspark. Doch man warte noch auf die Allgemeinverfügung aus dem Gesundheitsamt des Landkreises.

Pforzheim verzichtet auf Verbotsflächen

Dort zeigt man sich überrascht. Bisher sei kein derartiger Wunsch aus dem Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden an das Gesundheitsamt herangetragen worden, erklärt ein Sprecher des Landratsamtes. „Wir sehen derzeit keinen Anlass, Allgemeinverfügungen über Alkoholverbotszonen zu erlassen.“

Die Stadt Pforzheim verzichtet derweil auf Alkoholverbotsflächen. Das Amt für Öffentliche Ordnung sehe keine Hotspots, erklärt die Stadt auf Anfrage. „Wir haben uns darüber mit dem für uns zuständigen Gesundheitsamt ausgetauscht“, heißt es. In Karlsruhe läuft derweil noch die Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises, teilt eine Stadtsprecherin mit. Am Mittwoch solle dann feststehen, ob es Alkoholverbotsflächen gibt.

nach oben Zurück zum Seitenanfang