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Verkehrssünder

Jagd auf Falschparker: Wo das Parken in und um Karlsruhe auch ohne Verbotsschild verboten ist

Immer mehr Menschen melden Falschparker in der Region. Wo Parken verboten ist, was Verbotsschilder bedeuten und wann Bußgeld oder Punkt drohen, haben wir hier zusammengestellt.

Ein Strafzettel hängt an einem Auto.
Falschparker müssen nicht mehr nur Strafzettel fürchten – hier ein Symbolbild. Immer mehr Privatpersonen melden Verstöße den Behörden. Foto: Martin Gerten picture alliance / dpa

Selbst ernannte „Anzeigenhauptmeister“ sprießen auch in Karlsruhe und der Umgebung aus dem Boden, die Falschparker verpetzen. Damit führen sie den Trend des 18-jährigen Niclas Matthei aus Sachsen-Anhalt fort, der durch ein virales Video im Internet bekannt wurde.

Aber nicht überall, wo ein Parkverbot gilt, steht auch ein Schild. Was Fahrerinnen und Fahrer beim Parken beachten müssen, was die Verbotsschilder bedeuten und welche Strafen beim Falschparken drohen, haben die BNN zusammengestellt.

Spielstraßen

In verkehrsberuhigten Bereichen – umgangssprachlich Spielstraßen genannt – dürfen Autofahrer nur in eingezeichneten Parkplätzen parken. Wer sich nicht daran hält, zahlt laut Bußgeldkatalog 10 Euro. Wer andere behindert, sogar 15 Euro. Teurer wird es ab drei Stunden Parkzeit mit 20 bis 30 Euro, wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) mitteilte. Der Ausdruck „Spielstraße“ für Straßen, in denen Autos in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist eigentlich nicht korrekt. In richtigen Spielstraßen sind Autos komplett verboten.

Verkehrsberuhigter Bereich mit Schild
In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Autos in Schrittgeschwindigkeit fahren. Parken ist verboten. Foto: Werner Breitenstein

Enge und unübersichtliche Stellen

An engen oder unübersichtlichen Straßenstellen gilt ebenfalls ein generelles Parkverbot. Wer dagegen verstößt, zahlt 35 bis 55 Euro. Eng ist eine Stelle nach Angaben des ADAC, wenn weniger als 3,05 Meter Platz zum Durchfahren bleibt. Als unübersichtlich gilt etwa das Parken hinter einer steilen Kuppe. Auch an scharfen Kurven dürfen Fahrer nicht parken.

Parkschild
In dieser Straße in Pfinztal ist das Parken auf dem Gehweg und der Straße zeitlich begrenzt erlaubt. Foto: Klaus Müller

Parken in zweiter Reihe

Parken in zweiter Reihe ist nicht erlaubt. Wer hier trotzdem parkt, zahlt dem ADAC zufolge mindestens 55 Euro. Noch teurer wird es für diejenigen, die Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer mit dem Falschparken behindern. Von dieser Regel ausgenommen sind Taxis bei überschaubarem Verkehr, wenn sie Fahrgäste ein- und aussteigen lassen.

Gehweg

Das Parken ist auf dem Gehweg – abseits von eingezeichneten Parkplätzen – verboten. Es sei denn, ein blaues Schild mit dem Buchstaben „P“ erlaubt es ausdrücklich. Teilweise ist auf dem Schild auch vorgeschrieben, wie Autofahrer parken dürfen, etwa mit zwei Rädern auf der Straße und den anderen beiden auf dem Bordstein. Wer sich nicht daran hält, zahlt 55 Euro. Werden Verkehrsteilnehmer behindert, sind es schon 70 Euro.

Ein- und Ausfahrt

Zufahrten zu fremden Grundstücken müssen immer frei bleiben. Wird ein Bewohner daran gehindert, aus dem Hof zu fahren, kann er das falsch geparkte Auto abschleppen lassen. Und das kann teuer werden. Vor der eigenen Einfahrt können Bewohner aber problemlos ihr Auto abstellen.

Kreuzungen

Beim Parken an Kreuzungen müssen Autofahrer einen Abstand von fünf Metern einhalten. Gemessen wird der von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Nach Angaben des ADAC muss der Abstand sogar acht Meter betragen, wenn recht von der Fahrbahn ein Radweg entlangläuft. Gegenüber von Einmündungen gilt ebenfalls Parkverbot.

Radweg

Auf Radwegen ist das Halten und Parken verboten. Wer mit dem Fahrzeug auf den Fahrradweg ragt, zahlt 55 Euro. Behindert er Radfahrer, sind es 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer das Auto länger als drei Stunden dort abstellt, zahlt 80 bis 100 Euro und kassiert ebenfalls einen Punkt.

Bushaltestelle, Andreaskreuz und Ampel

Zu einer Bushaltestelle mit Schild 224 müssen parkende Fahrzeuge 15 Meter Abstand halten, damit diese nicht verdeckt ist. Man erkennt die Schilder an einem grünen „H“ auf gelbem Grund und grüner Umrandung.

Auch vor einem Andreaskreuz müssen Autofahrer innerorts fünf Meter Abstand halten, damit der Bahnübergang gut erkennbar ist. Außerorts sind es sogar 50 Meter. Ampeln, Stoppschilder und Vorfahrt-gewähren-Schilder dürfen nicht verdeckt werden. Deshalb dürfen Autofahrer mit ihrem Auto nicht direkt davor halten oder parken.

Parkverbot und Halteverbot

Parkverbot, Halteverbot, eingeschränktes und absolutes Halteverbot – es schwirren mehrere Bezeichnungen für die Schilder herum, die das Abstellen von Autos an gekennzeichneten Stellen verbieten. Was bedeuten sie – und wann wird das Halten zum Parken?

In der Straßenverkehrsordnung ist das eindeutig geregelt: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ Bei Verboten unterscheidet sie zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot.

Bleigraue Regenwolken hängen am Freitag (17.02.2011) über dem Schloss Bellevue in Berlin, dem Amtssitz des Bundespräsidenten. Bundespräsident Wulff gibt am Vormittag eine Erklärung zu dem gegen ihn eingereichten Antrag auf Aufhebung der Immunität ab. Foto: Tim Brakemeier dpa/lbn ++ +++ dpa-Bildfunk +++
Die überkreuzenden roten Linien zeigen ein absolutes Halteverbot an – hier ein Symbolbild. Der Pfeil unteren Ende markiert das Ende des Verbots. Foto: Tim Brakemeier picture alliance / dpa

Das Parkverbot (eingeschränktes Halteverbot) zeigt ein rundes Schild mit blauem Hintergrund, rotem Rand und einer diagonalen Linie an. Bis zu drei Minuten anhalten ist hier also erlaubt, wenn der Fahrer nicht aus dem Wagen steigt. Sind zwei diagonale Linien abgebildet, die ein Kreuz bilden, ist auch das Halten verboten.

Haben die Schilder kleine Pfeile, ist das Verbot begrenzt. Ein Pfeil am oberen Rand steht für den Beginn des Halteverbots, heißt es auf der Homepage des ADAC. Am unteren Ende markiert er das Ende. Sind zwei Pfeile darauf zu sehen, verlängert das Schild das bestehende Verbot – es darf also weder davor noch dahinter geparkt werden.

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