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Familie war Behörden bekannt

Kann 13-Jähriger für tödlichen Kartuschen-Wurf in Karlsruhe zur Rechenschaft gezogen werden?

Ein 13-Jähriger aus Karlsruhe soll mit einer Lachgas-Kartusche eine Frau getötet haben. Die Familie war den Behörden bekannt. Was sieht das Strafrecht in einem solchen Fall vor?

Blick auf Balkon mit Warn-Plakat.
Von einem Zwischenbalkon des Hochhauses in der Karlsruher Kaiserallee soll der 13-Jährige eine Lachgaskartusche nach unten geworfen haben. Dabei wurde eine Frau vor dem Haus tödlich verletzt. Foto: Wolfgang Voigt

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