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Wahlkampf zwischen Dettenheim und Walzbachtal

Bei Wahlplakaten kocht jede Gemeinde ihr eigenes Süppchen

Noch ist der Schilderwald im Karlsruher Umland eher licht. Bei Regeln zu Wahlplakaten gilt vielerorts das Prinzip „Es kommt darauf an“. Einig sind sich die Kommunen aber in einigen wesentlichen Punkten.

An einem Laternenmast in Eggenstein-Leopoldshafen hängen übereinander zwei Wahlplakate von CDU und den Grünen.
Noch sind Wahlplakate in den Gemeinden rund um Karlsruhe eher die Ausnahme als die Regel. Während in Eggenstein-Leopoldshafen bereits plakatiert wurde, dürfen die Wahlhelfer in anderen Kommunen erst später ran. Foto: Christel Manzey

Am 9. Juni haben die Bürgerinnen und Bürger der Region gleich zweimal die Wahl: An diesem Tag entscheiden sie nicht nur, wer für sie ins Europaparlament einzieht. Auch die Neubesetzung der Gemeinderäte wird am 9. Juni entschieden.

Optisch hat sich die bevorstehende Wahl bislang jedoch nur vereinzelt in den Kommunen rund um Karlsruhe niedergeschlagen. Ganz im Gegensatz zur Stadt Karlsruhe: Dort hängen bereits seit einiger Zeit Wahlplakate in rauen Mengen.

Doch woran liegt es, dass im Karlsruher Umland noch keine Plakate um Wählerstimmen werben? Und welche Regeln gilt es beim Plakatieren für die Europa- und Kommunalwahl allgemein zu beachten? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Ab wann darf vor einer Wahl plakatiert werden?
Das unterscheidet sich von Kommune zu Kommune. Bundesweit gilt laut Gesetz eine Frist von zwei Monaten vor der Wahl, heißt es auf der Webseite des Magazins Kommunal. Bundesländer wie Kommunen dürfen sich aber selbst strengere Regeln geben. Früh dran sind etwa Graben-Neudorf und Eggenstein-Leopoldshafen. Sie haben das Plakatieren schon rund drei Monate vor der Wahl erlaubt. Die meisten Gemeinden sind etwas restriktiver: So darf in Stutensee ab dem 25. April, in Dettenheim ab dem 28. April und in Pfinztal ab dem 29. April plakatiert werden.
Dürfen Parteien überall Wahlplakate aufhängen?
Nein. Wo plakatiert werden darf, ist in vielen Gemeinden ganz genau geregelt. Linkenheim-Hochstetten definiert in seiner Plakatierungsrichtlinie beispielsweise plakatfreie Zonen. So dürfen etwa im Bereich der Karlsruher Straße rund ums Rathaus, am Wall zwischen den Kreiseln „Karlsruher Straße“ und „Durlacher Straße“ sowie an Haltestellen des ÖPNV keine Wahlplakate aufgehängt werden. Weingarten gibt vor, dass zwei Plakate für dieselbe Partei mindestens 50 Meter voneinander entfernt sein müssen. Und Dettenheim beschränkt sich laut Hauptamtsleiter Swen Goldberg auf 20 Plakatstandorte für die Kommunal- und sechs für die Europawahl. Grundsätzlich gilt: „Der Verkehr darf über den erlaubten Zweck hinaus nicht beeinträchtigt werden“, betont Jonas Hartl vom Ordnungsamt Eggenstein-Leopoldshafen. Aus diesem Grund dürfen Plakate nicht an Verkehrszeichen oder Ampelanlagen angebracht werden oder die Sicht von Verkehrsteilnehmern einschränken.
Wahlplakat der Partei Volt in Karlsruhe
Auf ein provokantes Plakat setzt im Kommunal- und Europawahlkampf die Partei Volt. Das Motiv findet sich an vielen Straßen in Karlsruhe. Foto: Rake Hora
Welche Vorschriften gelten hinsichtlich Anzahl, Größe und Inhalt?
Auch das ist unterschiedlich. Während in Pfinztal und Stutensee Parteien unbegrenzt viele Plakate aufhängen dürfen, erlaubt Linkenheim-Hochstetten pro Partei oder Wählervereinigung maximal 50 Plakatträger. Walzbachtal hat ebenfalls keine Obergrenze. „Allerdings sollte aus Umweltschutzgründen sparsam plakatiert werden“, sagt Pressesprecherin Jutta Aberle. Einig sind sich die Kommunen bei der Größe: Bei einem Format von maximal DIN A1 ist in den meisten Gemeinden Schluss. Für den Inhalt sind die Parteien verantwortlich.

Reserviert wird bei Wahlplakaten nicht

Gilt bei Wahlplakaten das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?“
Im Grunde schon. Die meisten Gemeinden schreiben vor, dass nicht mehrere Plakatträger übereinander angebracht werden dürfen. Ist ein geeigneter Standort schon belegt, haben andere das Nachsehen. „Eine Regelung, wer wo im Ort plakatieren darf, gibt es nicht“, sagt Walzbachtals Sprecherin Jutta Aberle. „Es gilt das Windhundprinzip.“
Plakate gibt es nicht nur zur Wahl. Was ist mit kulturellen Veranstaltungen?
Finden gleichzeitig Veranstaltungen statt, für die üblicherweise mit Plakaten geworben wird, kann es zu Engpässen geeigneter Plakatstandorte kommen. So hat der Zirkus Bely etwa das Problem, in Weingarten weniger Plakate als gehofft aufhängen zu dürfen. Die meisten Gemeinden reagieren auf Nachfrage jedoch entspannt. Konflikte seien nicht bekannt, heißt es etwa aus dem Eggensteiner Rathaus. Auch Walzbachtal hält keine Flächen für andere Plakatierungsgründe frei. Sprecherin Jutta Aberle verweist jedoch auf die Hinweistafeln am Ortseingang.
Wie lange dürfen Wahlplakate hängen bleiben?
In Stutensee müssen die Plakate bereits drei Tage nach dem Wahlsonntag abgehängt werden, teilt Sprecherin Susanne Maske mit. In den übrigen Gemeinden dürfen sie etwas länger hängen. Aber auch hier ist nach spätestens einer Woche Schluss.
Was passiert, wenn Regeln nicht eingehalten werden?
Da sind die Gemeinden mitunter nicht zimperlich. Werden Plakate nicht gemäß den Vorgaben aufgehängt, können sie sie abhängen. Die Kosten trägt dann der Antragsteller der Plakatierung. Meist versuchen die Kommunen jedoch, vorher mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen.
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