Skip to main content

Planungssicherheit für Neubau

Landtag bestätigt: Stadt Karlsruhe kann nun über Abbruch des alten Landratsamtes entscheiden

Dem Neubau des Karlsruher Landratsamtsgebäudes steht nichts mehr im Wege, das alte Gebäude darf aus Sicht des Landtags abgerissen werden. Auch die Architekturbüros stehen schon fest.

Landratsamt Karlsruhe
In die Jahre gekommen: Das Badenwerk-Hochhaus bietet nicht mehr genügend Platz für die Mitarbeiter des Landratsamtes und ist stark sanierungsbedürftig. Foto: Rake Hora /BNN

Der Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg hat im November vergangenen Jahres sein Votum abgegeben, die Petition der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Stadtbild gegen den Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudeensembles Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe abzuweisen.

Der Landtag ist dieser Beschlussempfehlung nun in seiner Sitzung am 4. Februar gefolgt. „Ich begrüße die Entscheidung, sie schafft nun endgültig Klarheit und Planungssicherheit für dieses Projekt“, sagt Landrat Christoph Schnaudigel.

Nun könne die Stadt Karlsruhe als untere Denkmalschutzbehörde den bereits am 31. Januar 2019 eingereichten Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch des Gesamtensembles entscheiden.

International renommierte Architekturbüros dabei

Die städtebaulichen Rahmenbedingungen für einen Neubau waren 2020 in einem Werkstattverfahren erarbeitet worden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21. Januar die Verwaltung beauftragt, den endgültigen Auslobungstext zu erstellen.

Dieser ist die Basis für den anstehenden Architektenwettbewerb. Das Verfahren ist anonym. Zehn Teilnehmer waren gesetzt, weitere 25 Architekturbüros wurden im Auswahlverfahren festgelegt und durch Los bestimmt.

„Der Kreis der gelosten Teilnehmer ist eine sehr gute Mischung aus regional, national, als auch international renommierten Architekturbüros“, verrät Martin Zawichowski, Sprecher des Landkreises, auf BNN-Anfrage.

Die teilnehmenden Büros ließen ein „sehr hohes Niveau an Lösungsvorschlägen“ erwarten. Nach dem Wettbewerb würden die Namen selbstverständlich bekannt gegeben.

Im Juni soll dem Kreistag ein Sachstandsbericht über den Wettbewerb gegeben werden. Ein weiterer wichtiger Schritt wird dann die Preisgerichtssitzung am 28. und 29. Juni sein.

nach oben Zurück zum Seitenanfang